Gemeinsam gegen Antibiotikaresistenzen

Hintergrund

Die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen wird weltweit als eines der vordringlichsten Ziele im gesundheitlichen Verbraucherschutz angesehen. Antibiotikaresistenzen können nur gesamtgesellschaftlich und bereichsübergreifend durch das Zusammenwirken aller beteiligten Akteure erfolgreich angegangen werden, sie sind somit ein typisches One-Health-Thema.

In diesem Sinne hat auch der bayerische Ministerrat im Herbst 2017 den „Gemeinsamen bayerischen Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen“ beschlossen. In Bayern wurde mit dem Bayerischen Aktionsbündnis Antibiotikaresistenz (BAKT), der Landesarbeitsgemeinschaft resistente Erreger (LARE) und der Arbeitsgemeinschaft Resistente Erreger in der Veterinärmedizin (ARE-Vet) eine Plattform zum Kampf gegen Antibiotikaresistenzen geschaffen, in der verschiedene Institutionen und Verbände aus dem Human-und Veterinärbereich einschließlich der Landwirtschaft engagiert sind. Die Geschäftsstellen der drei Arbeitsgemeinschaften befinden sich am LGL.

Aktivitäten des LGL gegen Antibiotikaresistenzen

Der Ausbildung von Antibiotikaresistenzen liegen komplexe und vielschichtige Ursachen zugrunde. Grundsätzlich fördert jeder Einsatz antimikrobiell wirksamer Arzneimittel die Verbreitung mikrobieller Resistenzen. Insbesondere aber eine unsachgemäße, etwa zu kurze oder zu lange, zu niedrig dosierte oder mit dem falschen Wirkstoff durchgeführte Behandlung ist vor diesem Hintergrund kritisch zu sehen und unbedingt zu vermeiden. Werden Bakterien gegen Antibiotika resistent, sind bestimmte bakterielle Krankheiten bei Menschen und Tieren nur noch eingeschränkt oder nicht mehr mit Antibiotika behandelbar.Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen für die Gesundheit des Individuums und der Bevölkerung führen.
Als interdisziplinäre Fachbehörde unterstützt das LGL durch unterschiedliche Aktivitäten auf vielen Ebenen das Ziel, der Resistenzentwicklung entgegenzutreten. Neben der Koordination von Arbeitsgemeinschaften zu antibiotikaresistenten Erregern, deren Geschäftsstellen am LGL angesiedelt sind, untersucht das LGL in den Laboren Lebens- und Futtermittel auf Antibiotikarückstände und baut die Bayerische Antibiotikaresistenz-Datenbank (BARDa) auf, mit der ein konstantes Monitoring von multiresistenten Erregern im klinischen und ambulanten Bereich in der humanmedizinischen Versorgung möglich wird.

Landesarbeitsgemeinschaft Multiresistente Erreger (LARE)

Bereits seit 2008 gibt es für den humanmedizinischen Bereich die Landesarbeitsgemeinschaft Resistente Erreger (LARE). In diesem Netzwerk aus Mitgliedern unterschiedlichster Bereiche der Humanmedizin werden Fragestellungen bezüglich des Umgangs mit multiresistenten Erregern im Bereich der medizinischen Versorgung bearbeitet. Die Arbeitsgruppen der LARE widmen sich zum Beispiel den Themen Antibiotic Stewardship, Rettungsdienst, sektorenübergreifende Informationsweitergabe und der einheitlichen Aufklärung von Patienten und Fachpersonal bezüglich Antibiotikaresistenzen und deren Konsequenzen. Auch im Arbeitsschutz spielen multiresistente Erreger eine Rolle. Entsprechende Fachinformationen werden auf der Homepage der LARE gesammelt und stehen dem medizinischen Personal in Form von FAQs (häufig gestellte Fragen) zur Information zur Verfügung.

Einmal im Jahr wird das Symposium der LARE in Oberschleißheim organisiert. Die gemeinsame Veranstaltung des StMGP und des LGL beleuchtet das Thema Antibiotikaresistenzen aus verschiedenen Perspektiven. Die Rolle der Tiere beziehungsweise der Tierhaltung und des Abwassers bei der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen wird genauso diskutiert wie das Wissen der Bevölkerung oder bestimmter Berufsgruppen zum Thema. Die rund 250 Teilnehmer werden über die Bedeutung des Impfschutzes im Zusammenhang mit der Prävention von Krankenhausinfektionen und die neuesten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) informiert. Die Veranstaltung fördert die Diskussion und das gegenseitige Verständnis auf human-und veterinärmedizinischer Seite im Sinne des One-Health-Gedankens.

Arbeitsgemeinschaft Resistente Erreger in der Veterinärmedizin (ARE-Vet)

Im Zusammenhang mit der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen steht auch die Anwendung antibiotischer Wirkstoffe in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in der Kritik. Aus Gründen des Tierschutzes muss grundsätzlich jedoch die Möglichkeit zur Behandlung erkrankter Tiere gegeben sein. Der Zusammenhang zwischen dem Antibiotikaeinsatz im Veterinärbereich und der Tiergesundheit ist durch betriebliche Einflussfaktoren in der Nutztierhaltung geprägt. Daher haben sich verschiedenste Berufsgruppen aus dem veterinärmedizinischen Bereich, die das Thema Antibiotikaresistenz betrifft, in der Arbeitsgemeinschaft Resistente Erreger in der Veterinärmedizin (ARE-Vet) zusammengeschlossen.

Die in Bayern im Jahr 2014 gegründete ARE-Vet bietet interessierten gesellschaftlichen Kräften und Hochschulen aus den Bereichen Tierhaltung, Tiermedizin und Lebensmittelproduktion ein Forum zum gegenseitigen Austausch und zur Abstimmung. Die ARE-Vet hat es sich zum Ziel gesetzt, ihren Beitrag zur Gesunderhaltung von Mensch und Tier sowie zum Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika zu leisten. Die ARE-Vet wird im Rahmen eines Projektes gefördert durch das StMUV.

Aktuelle Aktionen der ARE-Vet

Ein Ansatzpunkt der ARE-Vet-Mitglieder ist die Ermittlung des Wissensstandes zu Antibiotikaeinsatz und -resistenz bei verschiedenen Zielgruppen, um diesen im nächsten Schritt bedarfsgerechte Informationen anbieten zu können.

Umfragen

Hierzu gab es zwei Umfragen. 2018 befragte die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, die ein ARE-Vet-Mitglied ist, im Rahmen einer studentischen Projektarbeit 700 Berufstätige aus den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion unter anderem zu Hygienemaßnahmen im Alltag, zum Antibiotikaeinsatz oder zu Antibiotikaresistenzen. Die Veterinärmedizinische Fakultät der LMU München, ein Mitglied der ARE-Vet und BAKT, beendete wiederum im Jahr 2018 eine Online-Umfrage bei bayerischen Kleintierpraxen und -kliniken. Praktizierende Tierärzte hatten Auskunft zu ihrem Vorgehen beim Einsatz von Antibiotika bei Klein- und Heimtieren sowie den praxisinternen Hygienemaßnahmen gegeben. Die Ergebnisse beider Umfragen zeigten zum Teil bereits ein hohes Maß an Wissen bei den Befragten. Die Umfragen ermöglichten es auch, Ansatzpunkte für gezielte Weiterbildung zu identifizieren.

Informationen für Verbraucher

Neben den in der ARE-Vet vertretenen Gruppen sollen über öffentlichkeitswirksame Aktionen auch Verbraucher angesprochen und für das Thema Antibiotikaresistenz sensibilisiert werden. Dies gelang zum Beispiel anlässlich der Bauernmarktmeile im Herbst
2018 in München, bei der in Kooperation mit dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft die ARE-Vet mit einem Stand präsent war. Die Besucher konnten dort über ein Quiz ihr Wissen zur Notwendigkeit des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren, der Entstehung von Antibiotikaresistenzen sowie der Küchenhygiene im Umgang mit pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln testen.

Klausurtagung ARE-Vet und LARE

Als Ausdruck der Zusammenarbeit zwischen Human- und Tiermedizin bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen in Bayern fand im Juni 2018 eine gemeinsame Klausurtagung von ARE-Vet und LARE statt. In Kurzvorträgen und intensiven Diskussionen wurden die spezifischen Anforderungen beim Antibiotikaeinsatz in der Human- und der Veterinärmedizin sowie Strategien zur Vermeidung von Resistenzen herausgearbeitet. Die Klausurtagung war Teil des gemeinsamen bayerischen Aktionsplans gegen Antibiotikaresistenzen unter Federführung des StMUV und des StMGP.

16. AMG-Novelle – ein Antibiotikaminimierungskonzept in der Masttierhaltung

Der Einsatz von Antibiotika unterliegt im Bereich der Nutztierhaltung den rechtlichen Regelungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Mit der Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes im April 2014 (16. AMG-Novelle) wurde ein Konzept zur Minimierung der Antibiotikaanwendung bei Nutztieren entwickelt. Das LGL begleitet die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes und deren Überwachung fachlich. Seit Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle wird der Antibiotikaeinsatz in der Masttierhaltung in Deutschland flächendeckend erfasst. Halter von Mastkälbern, Mastrindern, Mastferkeln, Mastschweinen, Masthühnern und Mastputen sind ab einer bestimmten Bestandsgröße dazu verpflichtet, ihren Antibiotikaverbrauch an eine zentrale Datenbank zu melden und bei erhöhtem Antibiotikaeinsatz Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen. Ein seit 2014 am LGL angesiedeltes Projekt unterstützt die Umsetzung der 16. AMG-Novelle in Bayern. Das Projekt wird finanziert durch das StMUV.

Aktuelles zur 16. AMG-Novelle

Im Jahr 2018 lag für das LGL der Schwerpunkt der Projektarbeit auf der fachlichen Unterstützung jener Behörden, die die Rechtsanforderungen der 16. AMG-Novelle überwachen. Das LGL beantwortete fachrechtliche Fragestellungen und unterstützte bei der Auswertung von Daten zur Vorbereitung von Kontrollen. In verschiedenen Vortragsveranstaltungen informierte das LGL über fachliche und rechtliche Inhalte sowie aktuelle Entwicklungen rund um die 16. AMG-Novelle. Veterinärassistenten und Ringberater des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) wurden im Rahmen ihrer Berufsausbildung vom LGL geschult. Darüber hinaus setzte das LGL eine Vortragsreihe vor praktischen Tierärzten in den Bezirksverbänden der Bayerischen Landestierärztekammer fort. Das LGL hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Bauernverband zwei Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit dem Titel „Evaluierung der 16. AMG-Novelle – Anregungen und Wünsche aus der Landwirtschaft“ in Niederbayern und Mittelfranken organisiert. Das LGL setzte die Zusammenarbeit mit den Tierkliniken für Wiederkäuer, Schweine und Geflügel der LMU im Rahmen des Arbeitskreises „Netzwerk Tierkliniken“ fort. Ein Ergebnis war die Fertigstellung von Dokumenten, die praktizierende Tierärzte für eine standardisierte Einstallungsuntersuchung von Jungtieren in Mastbetrieben verwenden können. Die Erfassung
des Gesundheitszustandes von neu eingestallten Tiere ist wichtig, wenn Maßnahmen entwickelt werden müssen, um die Tiergesundheit zu verbessern.

Rückstände von Antibiotika in Futtermitteln

In den Fällen, in denen eine gezielte medikamentöse Therapie des Einzeltieres nicht durchgeführt werden kann, erfolgt in der Nutztierhaltung eine Behandlung von Tiergruppen mittels oral anzuwendender Fertigarzneimittel. Oral anzuwendende Fertigarzneimittel werden über das Futter oder das Tränkwasser verabreicht. Nach erfolgter Behandlung der Tiere mit diesen Arzneimitteln sind sämtliche Gerätschaften und Systeme, die zur Applikation der Arzneimittel verwendet wurden, zu reinigen, um Arzneimittelrückstände und deren Verschleppungen zu verhindern. Falls die Reinigung nicht ausreichend und gründlich durchgeführt wird, befinden sich im nachfolgenden Futter oder Tränkwasser noch geringe Mengen des eingemischten Wirkstoffs. Diese sogenannten subtherapeutischen Wirkstoffgehalte können Mikroorganismen mit entsprechenden Resistenzmerkmalen einen
Selektionsvorteil verschaffen und dadurch die Etablierung mikrobieller Resistenzen in den Tierbeständen begünstigen. Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung in Bayern untersucht das LGL Proben von Futtermitteln und Tränkwasser, die in den Tierhaltungen genommen wurden, risikoorientiert auf das Vorhandensein von verschleppten Tierarzneimittelwirkstoffen. Das LGL untersucht aber auch im Handel befindliche Futtermittel risikoorientiert auf das Vorhandensein möglicherweise verbotener antibiotischer Wirkstoffe.

Untersuchungsergebnisse

Von 2016 bis 2018 untersuchte das LGL 946 Futtermittelproben (Stand Dezember 2018) auf das Vorhandensein antimikrobieller Wirkstoffe. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die untersuchten Futtermittelkategorien sowie den jeweiligen Anteil an positiven Befunden. Die 477 auf unerwünschte Arzneimittelverschleppungen untersuchten Proben stammten überwiegend von landwirtschaftlichen Betrieben. Ein geringer Probenanteil kam aus dem Futtermittelhandel. In 18 Proben aus Schweinehaltungen wies das LGL antimikrobielle Wirkstoffe nach. Auch die 210 untersuchten Tränkwasserproben stammten ausschließlich von landwirtschaftlichen Betrieben, die zehn positiven Proben mit Antibiotikarückständen betrafen jedoch nur Geflügelhaltungen. Bei den 129 im Betrachtungszeitraum untersuchten Ergänzungsfuttermittelproben handelt es sich häufig um Handelsfuttermittel. Die Verteilung der nachgewiesenen Wirkstoffgruppen in den untersuchten Futtermitteln ist in Abbildung 2 zu sehen. Den für Nutztiere nicht zugelassenen Wirkstoff Chloramphenicol wies das LGL lediglich in einer Probe eines Ergänzungsfuttermittels für Pferde nach. Eine Risikobewertung durch das LGL ergab, dass aufgrund des geringen Wirkstoffgehaltes kein Risiko für die Tiergesundheit oder den Verbraucher bestand. Als Ursache des Eintrags wurde eine Kreuzkontamination im Herstellungsbetrieb identifiziert. Des Weiteren detektierte das LGL in einer Probe eines Ergänzungsfuttermittels für Ferkel einen Wirkstoff aus der Gruppe der Tetracycline. In 84 im Betrachtungszeitraum untersuchten Einzelfuttermitteln sowie 46 Zusatzstoffen und deren Vormischungen konnte das LGL keine antibiotischen Wirkstoffe nachweisen.

Das Balkendiagramm zeigt die Verteilung der nachgewiesenen Wirkstoffgruppen in den untersuchten Futtermittelproben. Bild vergrössern

Abbildung 1: In den Jahren 2016 bis 2018 auf antimikrobielle Wirkstoffe untersuchte Futtermittelproben

Das Balkendiagramm zeigt die in den Jahren 2016 bis 2018 untersuchten Futtermittelproben und den Anteil der Proben mit AB-Rückaständen. Bild vergrössern

Abbildung 2: Verteilung der nachgewiesenen Wirkstoffgruppen in den untersuchten Futtermitteln (Zeitraum 2016 bis 2018)

Anmerkung

Nach dem Einsatz von Arzneimitteln bei Nutztieren muss eine bestimmte Wartezeit bis zur Schlachtung des Tieres eingehalten werden. Damit wird sichergestellt, dass die Substanz rechtzeitig abgebaut wird und sich nicht im hergestellten Lebensmittel befindet. Um den vorschriftsmäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln zu kontrollieren, untersucht das LGL im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) jährlich viele Proben. Nicht vorschriftsmäßige Befunde, die mit Werten über den zulässigen Höchstwerten zu Beanstandungen führen, bewegen sich bei Antibiotikarückständen weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Antibiotikarückstände in Lebensmitteln

Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) untersucht das LGL jährlich gut 4.000 Planproben auf Antibiotikarückstände. Der Großteil der untersuchten Proben umfasst Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel. Aber auch Eier, Milch und Honig werden mit modernen Untersuchungsverfahren auf zugelassene Antibiotikawirkstoffe analysiert. Für den Nachweis von verbotenen Wirkstoffen untersucht das LGL Urin-, Plasma- oder Tränkwasserproben von lebenden Tieren aus Erzeugerbetrieben.

Werte weiterhin auf niedrigem Niveau

Das Vorkommen von Antibiotikaspuren hat sich im Verlauf der letzten fünf Jahre verringert. Die Quote fällt von 5,6 % im Jahr 2014 auf 3,0 % im Jahr 2018 (siehe Abbildung 3). Nicht zu verwechseln ist die Nachweisquote von Spuren mit den wegen der Überschreitung von Antibiotikahöchstmengen nicht verkehrsfähigen Proben, die wesentlich niedriger liegt: Hier schwankt der Anteil in den vergangenen fünf Jahren relativ konstant zwischen 0,22 % und 0,39 %. Die Abnahme der Antibiotika-Nachweisquote lässt sich aufgrund der risikoorientierten Probenahme im Rahmen des NRKP jedoch nicht repräsentativ auf den gesamten Markt übertragen.

Die Bayerische Antibiotikaresistenz-Datenbank BARDa

Von besonderer Bedeutung bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen ist die kontinuierliche Überwachung bzw. Surveillance. Für den humanmedizinischen Bereich wird sie mithilfe der Erhebung verlässlicher Daten zur Resistenzentwicklung und deren Dokumentation in der am LGL angesiedelten Bayerischen Antibiotikaresistenz-Datenbank (BARDa) umgesetzt. Das Projekt BARDa wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) unterstützt. Ziel von BARDa ist, plötzlich auftretende, ungewöhnliche Resistenzen oder Resistenzkombinationen rasch identifizieren zu können. Mithilfe von BARDa soll daher nicht nur die aktuelle Situation beschrieben werden, sondern es sollen auch Trends frühzeitig erkannt und langfristig beobachtet werden. Mit den BARDa-Daten soll zudem flächendeckend eine objektive Datengrundlage zur fachlichen Beratung von Ärzten in Krankenhäusern und Arztpraxen bei der Durchführung einer rationalen Antibiotikatherapie bereitgestellt werden.