Bodenschutz, Altlasten
Das LGL ist seit Ende 2012 für humantoxikologische Grundlagen zuständig, die im Rahmen des Bodenschutzrechts den Pfad Boden - Mensch betreffen. Auf dieser Basis wurden in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt und den zuständigen Ministerien die folgenden Hinweise zu Prüf- und Maßnahmenwerten erarbeitet: