Coronavirus-Erkrankungen (SARS, MERS)

Die Coronaviren

Das Bild zeigt eine elektronenmikroskopische Aufnahme mehrerer Coronaviruspartikel.

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Elektronenmikroskopische Aufnahme mehrerer Coronaviruspartikel

Coronaviren sind behüllte RNA-Viren, die weltweit beim Menschen und einer Vielzahl von Tieren wie z. B. Fledermäusen, Vögeln, Katzen, Hunden, Schweinen, Mäusen, Dromedaren oder Pferden vorkommen.

An den Menschen adaptierte Coronaviren lösen gemeinhin unkomplizierte, respiratorische Erkrankungen wie Schnupfen aus.

Tieradaptierte Vertreter des Genus β-Coronavirus können beim Menschen schwer verlaufende Erkrankungen (häufig schwere Lungenentzündungen) verursachen wie bei SARS im Jahr 2003, bei MERS im Jahr 2012 oder bei der Infektion mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV im Jahr 2020.

SARS

Vorkommen und Fallzahlen

Erste Fälle von SARS („severe acute respiratory syndrome“) traten im November 2002 in der südchinesischen Guangdong-Provinz auf. Von der übrigen Welt unbemerkt breitete sich dort ein neuartiges infektiöses Agens (SARS-Coronavirus) aus, das beim Menschen atypische Pneumonien mit schwerem, oft tödlichem Verlauf verursacht. Im Februar 2003 traten dann weitere Fälle zunächst in Südostasien (Hongkong und Vietnam) und kurz darauf in Kanada und den USA auf. Bei dem folgenden Seuchenzug über alle fünf Kontinente erkrankten weltweit in 26 Ländern insgesamt 8.096 Menschen. 774 Patienten verstarben, was einer Letalitätsrate von 9,6 % entspricht. Virusnachweise gelangen bei kleinen Fleischfressern wie Larvenrollern, Marderhunden, Sonnendachsen und Hauskatzen. Als eigentliches Virusreservoir gelten aber Fledermäuse.

Klinische Symptomatik

SARS äußert sich beim Menschen als schwer verlaufende Pneumonie mit deutlicher Allgemeinsymptomatik. Die Inkubationszeit beträgt im Mittel 5 (2–10) Tage. Die Initialsymptome sind grippeähnlich, also Fieber, Schüttelfrost, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Unwohlsein und Kopfschmerzen. Schließlich entwickeln sich trockener Husten und Dyspnoe. Bei bis zu 70 % der Patienten treten gastrointestinale Symptome bis hin zur Diarrhoe auf. Wichtigste Komplikation ist bei etwa 20 % der Patienten ein akutes Lungenversagen (acute respiratory distress syndrome, ARDS) mit der Notwendigkeit intensivmedizinischer Behandlung. Das SARS-Virus ist verhältnismäßig leicht von Mensch zu Mensch übertragbar.

Nachweis von SARS

Die Labordiagnose bei klinischem Verdacht auf eine akute SARS-Infektion wird molekularbiologisch mittels PCR gestellt. In erster Linie werden hierfür Rachenspülwasser, Broncho-Alveolarlavagen und Sputumproben sowie ab der 2./3. Krankheitswoche Stuhlproben bzw. Rektalabstriche empfohlen. Antikörpertests stehen ebenfalls zur Verfügung, sind aber nur für epidemiologische Fragestellungen sinnvoll einsetzbar.

MERS

Vorkommen und Fallzahlen

MERS („middle east respiratory syndrome“) wird durch das MERS-Coronavirus (MERS-CoV) ausgelöst, das erstmals 2012 bei schwer verlaufenden, menschlichen Atemwegserkrankungen nachgewiesen wurde. Das tierische Reservoir dieses β-Coronavirus ist bisher unbekannt. Molekularbiologische Analysen zeigen jedoch eine enge Verwandtschaft zu einigen Fledermauscoronaviren.

Wissenschaftliche Befunde deuten aber darauf hin, dass Dromedare ein Virusreservoir für MERS-CoV bilden und eine Quelle für menschliche Infektionen darstellen können. Bei einem großen Anteil von Dromedaren aus dem arabischen und afrikanischen Raum können Antikörper gegen MERS-CoV nachgewiesen werden. Auch die Virusisolierung aus Dromedaren ist mehrfach gelungen. Im Rahmen einer Untersuchung eines an MERS erkrankten (und vorher serologisch negativen) Besitzers einer kleinen Dromedarherde konnte ein MERS-Coronavirus identifiziert werden, dessen Gensequenzen zu 100 % mit dem Virus eines seiner erkrankten Tiere übereinstimmten.

Bisher waren 27 Länder von MERS betroffen. Bis Ende November 2019 wurden nach WHO-Angaben weltweit 2.494 laborbestätigte MERS-Fälle gezählt, davon 858 Todesfälle (Letalitätsrate: 34.4 %). 2.102 dieser Fälle (84,3 %) kamen in Saudi-Arabien vor. Die Letalitätsrate für Saudi-Arabien betrug bei 780 Todesfällen 37,1 %.

Klinische Symptomatik

Die Erkrankung manifestiert sich als akute, oft schwer verlaufende, respiratorische, grippeähnliche Erkrankung mit Lungenentzündung und Atemnot. Ein häufiges Begleitsymptom ist Durchfall; bei schweren Verläufen kann auch Nierenversagen auftreten. Schwere Verläufe treten überwiegend bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen auf, wie z. B. Diabetes, einer Krebserkrankung oder Immunsuppression.

In wenigen Einzelfällen ist das Virus auf Familienangehörige übergegangen, die sich vermutlich durch engen persönlichen Kontakt bei der häuslichen Krankenpflege infiziert haben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise für eine kontinuierliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

Nachweis von MERS-CoV

Der Virusnachweis ist aus Sputum, Bronchiallavage, Nasopharynxaspirat, Rachenspülwasser oder einem Rachenabstrich mittels molekularbiologischer Methoden (PCR) problemlos möglich. Proben aus den unteren Atemwegen sind das für den Erregernachweis geeignetere Probenmaterial.

Für eine serologische Bestätigung (Antikörpernachweis) werden zwei Serumproben benötigt, von denen die erste Probe in der 1. Woche nach Symptombeginn und die zweite Probe mindestens 28 Tage nach Symptombeginn gewonnen wurde.

Hinweise für Reisende in Länder des mittleren Ostens (Arabische Halbinsel und angrenzende Länder)

Neben der generellen Empfehlung von Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen bei Kontakt mit Tieren in Ställen, auf Märkten oder Ausstellungen und Vermeidung von allzu engem Körperkontakt mit Tieren empfiehlt die WHO insbesondere für Personen mit Grunderkrankungen wie Diabetes, Nierenfunktionsstörungen, chronischen Lungenerkrankungen oder einer Immunsuppression:

  • Vermeidung des Kontakts zu Dromedaren, insbesondere zu kranken Tieren
  • Kein Besuch von Farmen auf denen sich Dromedare aufhalten
  • Kein Verzehr roher oder unvollständig erhitzter Lebensmittel von Dromedaren, z. B. Milch, Käse oder Fleisch
  • Beachtung der üblichen Regeln der Alltagshygiene, insbesondere sollten häufig die Hände gewaschen und zu Personen mit akuten Atemwegssymptomen Abstand gehalten werden.

Reisende, bei denen sich bis 14 Tage nach Rückkehr eine akute Atemwegserkrankung entwickelt, die schwer genug ist, um tägliche Aktivitäten einzuschränken, sollen:

  • Ärztlichen Rat suchen und das Gesundheitsamt informieren
  • Abstand zu anderen Personen halten, beim Husten ein Papiertuch, den Unterarm oder Ellenbogen vor den Mund halten und sich häufig die Hände waschen
  • Weitere Reisen verschieben, bis sie wieder symptomfrei sind

Gleiches gilt für Personen, die Kontakt mit Reisenden aus der Region hatten und danach an einer akuten Atemwegserkrankung erkranken.

Aktivitäten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Bei Erkrankungen mit dem SARS-Coronavirus oder dem MERS-Coronavirus besteht Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5a IfSG (Auftreten einer bedrohlichen Krankheit). Aufgabe des ÖGD ist dann zusammen mit den behandelnden Ärzten das Management der Erkrankten, die Nachverfolgung der Kontaktpersonen und die Überwachung der infektionshygienischen Maßnahmen.

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