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Behörden gelingt Zuordnung von gehäuften Listeriosefällen in Süddeutschland zu einem konkreten Lebensmittel produzierenden Betrieb
Aktuelles
Aufgrund aktueller Medienanfragen und Berichterstattung teilt das LGL mit:
Im Rahmen der Ermittlungen wurden 83 Proben von Produkten der Firma Sieber (Wurst- und Fleischprodukte sowie vegetarische Erzeugnisse) auf eine Listerienkontamination hin analysiert. Diese Proben wurden sowohl im Einzelhandel, als auch im Betrieb von den Behörden vor Ort genommen; in drei Fällen handelte es sich um Beschwerdeproben. In 15 untersuchten Proben – darunter auch in vegetarischen Produkten - hat das LGL geringe Keimzahlen von L. monocytogenes festgestellt. Diese lagen allesamt unter dem Wert von 100 KbE/g (Kolonie bildende Einheiten pro Gramm). Die Isolate wurden zur Feintypisierung an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gesandt. Bei 14 von 15 eingesandten Isolaten konnten das für das Ausbruchsgeschehen spezifische Puls-Feld-Gelelektrophorese (PFGE)- und Next-Generation-Sequencing (NGS)-Muster (PFGE: 13a/54 und Clustertyp 1248) festgestellt werden, ein Isolat wies ein anderes PFGE- und NGS-Muster auf. Die Produkte sind alle bereits aus dem Handel zurückgerufen worden.
Inzwischen wies das BfR auch bei einem Isolat aus einer Eigenkontrolle des Betriebes sowie bei vier amtlichen Proben aus der Schweiz (jeweils vegetarischer Aufschnitt) das gleiche NGS-Muster wie bei den Ausbruchs-Isolaten nach.
Zusammenfassend liegen somit derzeit 23 L. monocytogenes-Isolate aus Produkten der Fa. Sieber vor, die das PFGE-Muster 13a/54 und das NGS-Muster CT1248, die für das Ausbruchsgeschehen spezifisch sind, aufweisen, drei Isolate weisen ein vom Ausbruchsgeschehen unterschiedliches PFGE-Muster auf.
Auf dem Markt befindliche Ware wurde zurückgenommen. Der Rückruf ist nachzulesen unter www.lebensmittelwarnung.de. Der Rückruf wurde amtlich überwacht. Das zurückgerufene Material wird als sogenanntes K2- Material eingestuft. Dieses Material muss gemäß den Vorschriften der VO (EG) Nr. 1069/2009 entsorgt werden. Lediglich negativ auf Listerien getestete Chargen können als K 3-Material eingestuft werden (d. h. als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet). Entsprechend Art. 14 VO (EG) Nr. 1069/2009 ist dieses Material zu beseitigen oder kann zur Herstellung von Heimtierfutter verwendet werden, wenn nachgewiesen ist, dass von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Darüber hinaus läuft die weitere Aufklärung der Lieferwege. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die zuständigen Behörden werden je nach Kenntnisstand weiter handeln.
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hatte die Öffentlichkeit am 27. Mai 2016 umgehend informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort haben darüber hinaus unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Der Betrieb wurde vom zuständigen Landratsamt gesperrt und durfte keine weiteren Produkte als Lebensmittel in Verkehr bringen. Das Verwaltungsgericht München hatte mit Beschluss vom 16.06.2016 die Entscheidung der Behörde, den Betrieb zu sperren, bestätigt. Die Entscheidung erging in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz.
Die Fa. Sieber, Geretsried hat am 07.06.2016 Insolvenz angemeldet;. Danach wurde ein von den Behörden gefordertes Listerien-Kontrollkonzept zur Sanierung und Wiederaufnahme der Produktion durch einen externen Sachverständigen erstellt. Das Konzept mit dem Ziel, die Keimquelle zu beseitigen und künftige Verunreinigungen zu verhindern, wurde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überprüft. In Umsetzung dieses Konzeptes mussten noch einige Hygienemaßnahmen baulicher Art erfüllt werden. Bei einem Ortstermin, bei dem neben dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen auch Vertreter der Regierung von Oberbayern und Experten des LGL anwesend waren, wurde die Umsetzung überprüft. Da die behördlichen Auflagen zu diesem Zeitpunkt erfüllt waren, ist das Verbot des Inverkehrbringens zum 24.08.2016 weggefallen. Die Produktion wurde jedoch bisher nicht wieder aufgenommen.
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 08.09.2016 (PDF)
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 01.09.2016 (PDF)
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 24.08.2016 (PDF)
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 12.07.2016 (PDF)
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 16.06.2016 (PDF)
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 15.06.2016 (PDF)
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 07.06.2016 (PDF)
- Pressemitteilung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 31.05.2016 (PDF)
Gehäuftes Auftreten eines bestimmten Listerientyps
Die Gesundheitsbehörden der Länder haben dem Robert-Koch Institut (RKI) gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit dem Jahr 2012 jährlich zwischen 430 und 662 Personen in ganz Deutschland gemeldet, die an Listeriose (verursacht durch Listeria (L.) monocytogenes, im Folgenden kurz: Listerien) erkrankt waren. Diese Erkrankungsfälle verteilen sich auf alle Bundesländer.
Bei Infektionserkrankungen wie der Listeriose, die zumeist als Einzelerkrankungen über einen längeren Zeitraum in einer größeren Region auftreten, ist es in der Regel sehr schwierig, die Fälle einer Ausbruchsquelle zuzuordnen. Häufig werden Lebensmittel bundesweit bzw. international vertrieben. Dies hat zur Folge, dass eine Vielzahl von Produktionsbetrieben bundesweit bzw. international als Infektionsquelle in Frage kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großes Spektrum an Lebensmitteln potenziell mit Listerien kontaminiert sein kann. Betroffen sind v.a. Milch-, Fleisch- und Fischprodukte. Eine weitere Erschwernis hinsichtlich der Ursachenforschung liegt darin, dass nur ein kleiner Anteil der Personen, die Listerien aufnehmen, auch tatsächlich erkrankt. Die Gefahr einer manifesten Erkrankung besteht hauptsächlich für abwehrgeschwächte Personen wie Neugeborene, alte Menschen, Patienten mit chronischen Erkrankungen, Transplantierte und Schwangere. Bei epidemiologischen Befragungen zur Verzehrsanamnese können viele der Befragten u. a. aufgrund der teilweise längeren Inkubationszeit der Listeriose häufig keine genauen Angaben zu den von ihnen über einen längeren Zeitraum konsumierten Lebensmitteln machen.
Aus all diesen Gründen fehlt bei lebensmittelbedingten Listerioseausbrüchen oft eine epidemiologisch klar umschriebene Gruppe zusammengehörender Erkrankungsfälle. Es kommt häufig zu Ausbruchsgeschehen über längere Zeiträume, bei denen regional diffus verteilte Einzelfälle auftreten, die nur schwer oder gar nicht einem bestimmten Lebensmittel als Quelle zugeordnet werden können. Um solche Ausbrüche bzw. Erkrankungshäufungen besser eingrenzen zu können, haben die Gesundheitsbehörden in den letzten Jahren für die Ausbruchsuntersuchungen neue Methoden aus dem Gebiet der molekularen Diagnostik herangezogen, die die epidemiologischen Recherchen unterstützen und absichern sollen. Zunehmend werden L. monocytogenes-Isolate von erkrankten Personen mit diesen neuen molekularbiologischen Analysemethoden nachuntersucht, um mögliche Beziehungen zwischen Erkrankungsfällen bzw. Erkrankungsfällen und verdächtigen Lebensmitteln erkennen zu können.
Auf diese Weise werden seit 2012 in Deutschland bei Listeriosen gehäuft Isolate eines bestimmten Feintypmusters (Pulsfeld-Gelelektrophorese [PFGE]-Muster: 13a/54, Next-Generation-Sequencing [NGS]-Muster: CT1248) beobachtet. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bundesländern Baden- Württemberg, Bayern und Hessen. Es steht im Raum, dass möglicherweise 70 bis 80 Erkrankungsfälle mit dem Schwerpunkt in Baden-Württemberg, darunter aber auch 23 in Bayern, diesem Ausbruch zugeordnet werden können. Acht der erkrankten Personen sind verstorben, bei vier von ihnen wird die Listeriose als hauptsächliche Todesursache angesehen. Die Ermittlungen zu diesem Ausbruchsgeschehen werden fortgeführt.
Epidemiologische und labordiagnostische Recherchen
In den Jahren 2013 und 2014 wurden durch das RKI, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und durch die Gesundheits- und Veterinärbehörden der betroffenen Bundesländer sowohl epidemiologische als auch labordiagnostische Untersuchungen zu dem Geschehen durchgeführt, die allerdings kein bestimmtes Lebensmittel als Auslöser identifizieren konnten (http://eurosurveillance.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=21336). Die Herkunft des Erregers mit dem oben genannten PFGE-Muster blieb unklar und es konnten zunächst keine weiteren verwertbaren Hinweise ermittelt werden. Aufgrund der Tatsache, dass auch 2015 und 2016 weiterhin humane Listeriose-Fälle mit diesem Muster auftraten, wurden ab diesem Zeitpunkt humane Listerien-Isolate des besagten Erregermusters mittels der neu eingeführten und hochauflösenden Untersuchungsmethode NGS genauer molekular typisiert und als einer bestimmten Gruppe (Clustertyp CT 1248) zugehörig identifiziert. Zudem wurden in Zusammenarbeit aller Gesundheitsbehörden die epidemiologischen Untersuchungen (ausführliche Befragungen von Patienten oder gegebenenfalls von deren Angehörigen) seit Juni 2015 nochmals intensiviert.
Neben den Untersuchungen an humanen Isolaten wurden am BfR und am Österreichisch-Deutschen binationalen Konsiliarlabor für Listerien der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Wien L. monocytogenes-Isolate aus Lebensmittelproben mittels der beschriebenen Methoden feintypisiert. Bei keinem Lebensmittelisolat konnte jedoch bis dahin mittels NGS der Ausbruchsclustertyp nachgewiesen werden.
Aufgrund von epidemiologischen Befragungen bei Erkrankungsfällen in den betroffenen Bundesländern ergaben sich zunehmend Hinweise, dass es sich bei den in Frage kommenden Lebensmitteln um Schweinefleischprodukte handeln könnte. Deshalb hat das LGL seit Anfang Februar 2016 in Bayern verstärkt entsprechende Produkte untersucht.
Eingrenzung des Lebensmittels
Das LGL wies bei einer am 16.03.2016 durch ein Landratsamt im Einzelhandel routinemäßig entnommenen amtlichen Planprobe „Original bayerisches Wacholderwammerl“, L. monocytogenes in hoher Keimzahl nach. Aufgrund dieses Nachweises wurde das Lebensmittel als „gesundheitsschädlich“ im Sinne von Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2a der VO (EG) Nr. 178/2002 beurteilt. Es erfolgte daraufhin eine öffentliche Warnung, die betroffene Charge wurde zurückgerufen. Die zuständigen Behörden vor Ort haben den Betrieb in der Folge einerseits verstärkt amtlich beprobt, andererseits veranlasste der Betrieb selbst umfangreiche Eigenkontrollen. Bei den weiteren amtlichen Beprobungen von Lebensmitteln ergaben sich keine L. monocytogenes-Gehalte von mehr als 10 KbE/g (=Kolonie bildende Einheiten pro Gramm), so dass die Kriterien für eine Einstufung als nicht sichere Lebensmittel in keinem Fall gegeben waren.
Das LGL hat das aus der beanstandeten Probe vom 16.03.2016 gewonnene L. monocytogenes-Isolat unmittelbar nach Vorliegen an das für derartige Verfahren zuständige BfR zur weitergehenden Typisierung versandt. Dabei wurde das gleiche NGS-Muster wie bei den Patienten-Isolaten nachgewiesen. Hiermit ließ sich nun erstmals ein Lebensmittel dem humanen Ausbruchsgeschehen zuordnen.
Im weiteren Verlauf haben die Behörden noch bei drei weiteren Isolaten von Bauchspeck-Produkten („Wammerl“), die am 11.04.2016 sowohl im Betrieb als auch im Einzelhandel genommen worden waren, das gleiche PFGE-Feintypmuster, das auch bei den Ausbruchsstämmen und bei der Probe vom 16.3.2016 nachgewiesen wurde, festgestellt. Auch die mittlerweile abgeschlossene NGS-Sequenzierung durch das BfR stützt diesen Befund und zeigt das identische Muster wie bei den Patienten-Isolaten. Des Weiteren wurde mittels Gesamtgenomsequenzierung beim BfR auch bei einem Isolat aus vegetarischem Aufschnitt der Clustertyp 1248 nachgewiesen (vergleiche auch „Aktuelles“, oben).
Auch epidemiologische Erkenntnisse zu dem Produkt „Wammerl“ des betroffenen Betriebes deuten auf einen Zusammenhang hin (z. B. Vertriebsgebiet Süddeutschland, Vertrieb über bestimmte Handelsketten).
Insgesamt sprechen RKI und BfR nach epidemiologischen und molekularbiologischen Erkenntnissen von einer hohen bzw. sehr hohen Wahrscheinlichkeit, dass die unter der Bezeichnung „Original bayerisches Wammerl“ vertriebenen Produkte in Zusammenhang mit dem Listeriose-Ausbruchsgeschehen im Zeitraum von 2012 bis heute stehen.
Bei den zuvor regelmäßig durchgeführten Kontrollen durch das zuständige Landratsamt wurden nach Auskunft des Landratsamtes keine Auffälligkeiten bei der Firma festgestellt werden. Ebenso hat das LGL seit dem Jahr 2010 rund 20 Produkte der betroffenen Firma untersucht. Bei keiner einzigen dieser Proben konnte L. monocytogenes nachgewiesen werden.
Ergebnisse der Betriebskontrolle und Probennahmen
Nach Mitteilung des Typisierungsergebnisses durch das BfR an das LGL am Abend des 18.05.2016 haben am 20.05.2016 das LGL, die Regierung von Oberbayern und die zuständige Kreisverwaltungsbehörde eine umfassende Kontrolle des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei dem Betrieb handelt es sich um ein handwerklich strukturiertes, mittelständisches Unternehmen. Besonderes Augenmerk lag bei der Betriebskontrolle auf der Überprüfung der Produktionsräume und Produktionswege für die Wammerlproduktion. In der Gesamtschau ergaben sich nur kleinere Mängel.
Im Nachgang zu der beanstandeten Probe vom März 2016 hatte der Betrieb bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um einen Eintrag von L. monocytogenes zu minimieren (z. B. vermehrte Stufenkontrollen, Umstellungen im Produktionsprozess des Wammerls).
Im Zuge der Kontrolle sowie in deren Nachgang wurden dennoch zahlreiche amtliche Proben sowohl im Betrieb als auch im Einzelhandel gezogen. Dabei wurden in zwölf weiteren Fällen, allerdings bei einer anderen Produktpalette als zuvor, geringe Keimgehalte von L. monocytogenes nachgewiesen. Diese Ergebnisse lagen den bayerischen Gesundheitsbehörden am 27.05.2016 (fünf Proben) bzw. am 03.06.2016 (sieben Proben) vor, vergl. auch „Aktuelles“ oben.
Maßnahmen
Insgesamt bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von Erzeugnissen der betroffenen Firma eine Gefährdung für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen kann. Deshalb hat das Bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz am 27.05.2016 in einer Pressemitteilung bis auf weiteres davon abgeraten, Schinken- und Wurstprodukte der Firma Sieber zu konsumieren. Das zuständige Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen hat ebenfalls am 27.05.2016 der Firma untersagt, Ware in den Verkehr zu bringen und angeordnet, auf dem Markt befindliche Ware zurückzurufen. Der Rückruf der Ware wird amtlich überwacht. Inzwischen kam das Verwaltungsgericht München im Rahmen eines Eilverfahrens zu dem Entschluss, dass der Bescheid des Landratsamtes (Verbot des Inverkehrbringens von Produkten) rechtmäßig war (siehe auch „Aktuelles“).
Hintergrundinformationen
Listerien in Lebensmitteln
Die Listeriose gilt heute als klassische Zoonose, d. h. es handelt sich um eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Diese Übertragung erfolgt im Wesentlichen durch den Verzehr von mit Listeria (L.) monocytogenes kontaminierten Lebensmitteln.
Was sind Listerien?
Listerien sind stäbchenförmige Bakterien, von denen derzeit die Art Listeria (L.) monocytogenes als Krankheitserreger von Mensch und Tier die größte Bedeutung hat. L. monocytogenes ist sehr widerstandsfähig und übersteht sowohl Tiefgefrieren als auch Trocknen relativ gut. Diese Eigenschaft macht ihn zu einem sogenannten "Nischenkeim
Die Überlebens- und Vermehrungsfähigkeit von L. monocytogenes in Lebensmitteln hängt von der technologischen Behandlung bzw. dem Herstellungsverfahren des Lebensmittels ab. Kochen, Braten, Sterilisieren und Pasteurisieren tötet die Bakterien sicher ab. In Lebensmitteln, die wenig Wasser, viel Salz oder Konservierungsstoffe enthalten oder sauer sind, können sie sich nur noch verzögert bzw. nicht mehr vermehren.
Wichtig zu wissen ist, dass sich Listerien auch bei niedrigen Temperaturen, also z. B. auch im Kühlschrank, vermehren können. Gute Wachstumsmöglichkeiten (im Vergleich zu Konkurrenzkeimen) haben Listerien sowohl bei langen Lagerzeiten unter Kühlung als auch bei reduziertem Sauerstoffangebot (z. B. in Vakuumverpackungen von Brühwürsten, Lachs und Räucherfisch).
Wo kommen Listerien vor?
Listerien sind in der Umwelt nahezu überall verbreitet. Bis zu 10 % gesunder Menschen sollen Träger von L. monocytogenes im Darm sein, d. h. sie scheiden die Erreger im Stuhl aus. Dasselbe gilt für viele Säugetierarten (Wild- und Haustiere), Vögel oder Kaltblüter. Tierische und pflanzliche Produkte können daher sowohl über Fäkalien wie auch über die Umwelt kontaminiert werden.
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