Energieverbrauchskennzeichnung: Prüfung von Backöfen und Reifen
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Das EU-Label zur Energieverbrauchskennzeichnung wurde eingeführt, um wesentlich zur Steigerung der Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten beizutragen und den Verbrauchern die Auswahl energiesparender Geräte zu ermöglichen. Die Produkte werden dabei in Energieeffizienzklassen eingestuft, einheitlich gekennzeichnet und mit entsprechenden Produktinformationen versehen. Für PKW und Reifen wurden weitere einheitliche Label eingeführt.
Prüfung des Energieverbrauchs von Haushaltsbacköfen
In einem Privathaushalt entfallen ca. 10% des gesamten Stromverbrauchs auf die Gerätenutzung beim Kochen und Backen. Dieser Verbrauchswert ist natürlich abhängig von den Geräten und den persönlichen Koch- und Backgewohnheiten. Seit dem 01.01.2015 müssen Haushaltsbacköfen mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet sein. Der Energieverbrauch, der notwendig ist, um eine definierte Prüflast (angefeuchteter Normziegelstein) im Backofen um eine vorgegebene Temperaturdifferenz zu erwärmen, gibt bezogen auf das Backofenvolumen an, in welche der Energieeffizienzklassen von A+++ bis D der Backofen eingestuft wird. Außerdem wird auf dem Etikett der reine Energieverbrauch (ohne Bezug auf das Volumen) für diesen Erwärmungsvorgang angegeben.
EU-Energielabel für Backöfen
Um zu überprüfen, ob die Energieeffizienzklassen von Haushaltsbacköfen korrekt angegeben werden, wurde in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben von einem externen Prüfinstitut der Energieverbrauch an fünf verschiedenen Haushaltsbacköfen gemessen. Die Angaben der fünf Hersteller, denen zufolge ein Haushaltsbackofen mit „A“ und die vier übrigen mit „A+“ klassifiziert wurden, konnten bestätigt werden.
Prüfung von PKW-Reifen
Hersteller von Autoreifen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 seit November 2012 Informationen über das Rollgeräusch, die Nasshaftungseigenschaft und die Kraftstoffeffizienz ihrer Produkte bereitstellen. Dies erfolgt mittels eines Labels, auf dem die entsprechenden Kategorien von G (schlechteste Klasse) bis A (beste Klasse) angegeben werden. .
Im Auftrag der Geräteuntersuchungsstelle testete ein externes Prüfinstitut Sommerreifen der Dimension 195/65 R15 von acht verschiedenen Herstellern (jeweils ein Reifensatz) auf Übereinstimmung dieser Angaben.
Ergebnis
Die Rollwiderstandsprüfung, die auf einem Trommelprüfstand mit 2 m Durchmesser durchgeführt wurde, bestanden sieben Reifen. Ein Fabrikat erbrachte nicht die Werte für die angebrachte Kennzeichnung der Klasse C. Der Reifen hätte aufgrund des Rollwiderstands lediglich mit dem Label E vom Hersteller versehen werden dürfen.
Die Nasshaftungseigenschaften (ABS-Nassbremseigenschaften relativ zu einem Referenzreifen) testete das Institut mit einem Prüffahrzeug. Drei Reifenfabrikate erreichten nicht die für sie angegebene Kategorie und waren eine Klasse schlechter als vom Hersteller deklariert.
Das Rollgeräusch (Vorbeifahrgeräusch, frei rollend) bestimmte die Prüfstelle ebenfalls mit einem Prüffahrzeug auf einer definierten Asphaltoberfläche. Vier Reifenfabrikate waren lauter als angegeben.
Insgesamt haben nur zwei Testkandidaten bei allen drei Labelkategorien in der Erstprüfung ein Testergebnis im Bereich mindestens der jeweils deklarierten Labelklasse erzielt. Die Prüfergebnisse übergab das LGL der Bayerischen Gewerbeaufsicht, die von den Herstellern eine in den EU Vorschriften hierfür vorgesehene Nachprüfung von nun jeweils 3 der nicht dem Label entsprechenden Reifensätzen bei einem akkreditierten Prüflabor ihrer Wahl forderte. Diese Nachprüfung ergab, dass Reifen von fünf Herstellern die Labelwerte einhielten. Bei einem Reifentyp wurden auch in der Nachprüfung zwei Labelwerte nicht bestätigt. Der Hersteller passte daraufhin freiwillig die Kennzeichnung dieser Reifen an.