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BSE-Untersuchungen
Allgemeines
Die BSE-Überwachung hat zwei Ziele:
Zum einen den Verbraucherschutz, der sich in der Testung von Schlachttieren widerspiegelt und zum anderen die epidemiologische Risikoabschätzung durch die Testung von verendeten und getöteten Tieren (Monitoringprogramm).
Zum Monitoringprogramm gehören Proben von Rindern (über 48 Monate alt) mit einem erhöhten BSE-Risiko. Dazu zählen notgeschlachtete Tiere, Tiere mit ausgesprochenem BSE-Verdacht, Kohortentiere* und aufgrund anderer Ursachen verendete oder getötete Rinder, welche in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Die Untersuchung sowohl dieser Proben, als auch die Testung der Schlachttiere werden in Bayern vom TSE-Labor des TGDs durchgeführt.
*Kohortentiere: Gruppe aller Rinder, die in den zwölf Monaten vor oder nach der Geburt eines kranken Rindes in dem Bestand geboren wurden, in dem auch das kranke Tier geboren ist, und die in ihrem ersten Lebensjahr zu irgendeinem Zeitpunkt gemeinsam mit dem kranken Rind in dessen erstem Lebensjahr aufgezogen wurden.
Neben den Rindern werden auch Schafe und Ziegen stichprobenartig auf TSE untersucht. Proben, welche wiederholt positiv reagieren, werden zur endgültigen Abklärung des Befundes nach Riems an das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet.
Die Anzahl der bestätigten BSE-Fälle der einzelnen Bundesländer finden sich auf der Homepage des BMEL: BMEL - Tierseuchen - Anzahl der bestätigten BSE-Fälle in Deutschland
Die letzten nachgewiesenen BSE-Fälle in Bayern bei Rindern konnten im Jahr 2006 festgestellt werden. Dabei handelte es sich lediglich um zwei Fälle. Die beiden Tiere wurden außerdem im Jahr 1999 geboren, also noch vor dem EU-weiten Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Nutztiere im Jahr 2001, welches als Maßnahme gegen die Verbreitung der Bovinen Spongiformen Enzephalopatie (BSE) erlassen wurde.
Informationen zur Untersuchung von Rindern, Schafen und Ziegen auf TSE
Die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf TSE bei Rindern, Schafen und Ziegen1 erfolgt im Rahmen der Fleischuntersuchung bzw. an der Tierkörperbeseitigungsanstalt bei der Entsorgung von getöteten oder verendeten Tieren.
Im Rahmen der Fleischuntersuchung erfolgt die Genusstauglichkeitskennzeichnung erst nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses (Anhang III Kapitel A Teil I Nr. 6.1 (Rinder) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001).
Rinder einschließlich Wasserbüffel und Bisons | |||||
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Herkunft entsprechend Anlage 1 TSE-Überwachungs- verordnung |
Welche Tiere | Testalter | |||
Im Inland und in folgenden Mitgliedstaaten geboren und aufgewachsen: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordirland*, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern |
gesunde Tiere, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet wurden |
Keine BSE-Untersuchungspflicht |
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Notschlachtungen und Tiere, die bei der Schlachttieruntersuchungen Auffälligkeiten** zeigen |
über 48 Monate |
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nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtete, sowie verendete und getötete Tiere |
über 48 Monate |
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geboren in einem anderen zum Beispiel: |
gesunde Tiere, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden |
über 30 Monate |
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Notschlachtungen und Tiere, die bei der Schlachttieruntersuchungen Auffälligkeiten* hinsichtlich BSE-Symptomatik zeigen |
über 24 Monate |
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nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtete, sowie verendete und getötete Tiere |
über 24 Monate |
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* Informationsschreiben des BMEL vom 20.01.2021 „Verordnung (EG) Nr. 999/2001: BSE-Untersuchungen nach Brexit“
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Schafe | |||||
Monitoring | Testalter | ||||
Tiere, die für den menschlichen Verzehr gesund geschlachtet werden |
→ in allen gewerblichen |
Stichprobe aus über |
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Tiere, die verendet sind oder getötet wurden |
→ TSE-Probennahme in den |
Stichprobe aus über |
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Ziegen | |||||
Monitoring | Testalter | ||||
Tiere, die für den menschlichen Verzehr gesund geschlachtet werden |
→ kein Monitoring, keine |
____________ |
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Tiere, die verendet sind oder getötet wurden |
→ TSE-Probennahme in den |
Stichprobe aus über |
Spezifiziertes Risikomaterial (SRM) | ||
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Rinder | SRM | Jedoch nicht |
Älter als 12 Monate | → Schädel einschl. Hirn, Augen und Zungenbein → Rückenmark |
Unterkiefer, Zunge |
Schafe und Ziegen | ||
Über 12 Monate oder bleibender Schneidezahn hat das Zahnfleisch durchbrochen | → Schädel mit Hirn und Augen und Mandeln (Tonsillen) → Rückenmark |
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Stand: Juli 2021 |