BSE-Untersuchungen

Allgemeines

Die BSE-Überwachung hat zwei Ziele:

Zum einen den Verbraucherschutz, der sich in der Testung von Schlachttieren widerspiegelt und zum anderen die epidemiologische Risikoabschätzung durch die Testung von verendeten und getöteten Tieren (Monitoringprogramm).

Zum Monitoringprogramm gehören Proben von Rindern (über 48 Monate alt) mit einem erhöhten BSE-Risiko. Dazu zählen notgeschlachtete Tiere, Tiere mit ausgesprochenem BSE-Verdacht, Kohortentiere* und aufgrund anderer Ursachen verendete oder getötete Rinder, welche in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Die Untersuchung sowohl dieser Proben, als auch die Testung der Schlachttiere werden in Bayern vom TSE-Labor des TGDs durchgeführt.
*Kohortentiere: Gruppe aller Rinder, die in den zwölf Monaten vor oder nach der Geburt eines kranken Rindes in dem Bestand geboren wurden, in dem auch das kranke Tier geboren ist, und die in ihrem ersten Lebensjahr zu irgendeinem Zeitpunkt gemeinsam mit dem kranken Rind in dessen erstem Lebensjahr aufgezogen wurden.

Neben den Rindern werden auch Schafe und Ziegen stichprobenartig auf TSE untersucht. Proben, welche wiederholt positiv reagieren, werden zur endgültigen Abklärung des Befundes nach Riems an das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet.
Die Anzahl der bestätigten BSE-Fälle der einzelnen Bundesländer finden sich auf der Homepage des BMEL: BMEL - Tierseuchen - Anzahl der bestätigten BSE-Fälle in Deutschland

Die letzten nachgewiesenen BSE-Fälle in Bayern bei Rindern konnten im Jahr 2006 festgestellt werden. Dabei handelte es sich lediglich um zwei Fälle. Die beiden Tiere wurden außerdem im Jahr 1999 geboren, also noch vor dem EU-weiten Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Nutztiere im Jahr 2001, welches als Maßnahme gegen die Verbreitung der Bovinen Spongiformen Enzephalopatie (BSE) erlassen wurde.

Informationen zur Untersuchung von Rindern, Schafen und Ziegen auf TSE

Die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf TSE bei Rindern, Schafen und Ziegen1 erfolgt im Rahmen der Fleischuntersuchung bzw. an der Tierkörperbeseitigungsanstalt bei der Entsorgung von getöteten oder verendeten Tieren.
Im Rahmen der Fleischuntersuchung erfolgt die Genusstauglichkeitskennzeichnung erst nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses (Anhang III Kapitel A Teil I Nr. 6.1 (Rinder) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001).

Informationen zur Untersuchung von Rindern, Schafen und Ziegen auf TSE
Rinder einschließlich Wasserbüffel und Bisons
Herkunft
entsprechend
Anlage 1
TSE-Überwachungs-
verordnung
Welche Tiere Testalter
Im Inland und in folgenden Mitgliedstaaten geboren und aufgewachsen:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen
Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordirland*, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

gesunde Tiere, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet wurden

Keine BSE-Untersuchungspflicht

Notschlachtungen und Tiere, die bei der Schlachttieruntersuchungen Auffälligkeiten** zeigen

über 48 Monate

nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtete, sowie verendete und getötete Tiere

über 48 Monate

 

geboren in einem anderen
als o. g. Land

zum Beispiel:
Vereinigtes Königreich (außer Nordirland: bleibt trotz Brexit Teil der SPS-Zone)*
Schweiz
Rumänien, Bulgarien
etc.

gesunde Tiere, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden

über 30 Monate

Notschlachtungen und Tiere, die bei der Schlachttieruntersuchungen Auffälligkeiten* hinsichtlich BSE-Symptomatik zeigen

über 24 Monate

nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtete, sowie verendete und getötete Tiere

über 24 Monate

* Informationsschreiben des BMEL vom 20.01.2021 „Verordnung (EG) Nr. 999/2001: BSE-Untersuchungen nach Brexit“
**Gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 1 der VO (EG) Nr. 853/2004 notgeschlachtet bzw. gemäß Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil B Nummer 2 der VO (G) Nr. 854/2004 mit Beobachtungen betreffend bei Unfällen oder ernsten physiologischen und funktionalen Problemen oder Anzeichen

 

Schafe
Monitoring Testalter

Tiere, die für den menschlichen Verzehr gesund geschlachtet werden

→ in allen gewerblichen  
     Schlachtstätten,
     Probennahme
     Tierarzt³

 

Stichprobe aus über
18 Monate alten Tieren
bzw. zwei bleibende Schneidezähne²

Tiere, die verendet sind oder getötet wurden

 

→ TSE-Probennahme in den
      VTN

Stichprobe aus über
18 Monate alten Tieren
bzw. zwei bleibende Schneidezähne²

Ziegen
Monitoring Testalter

Tiere, die für den menschlichen Verzehr gesund geschlachtet werden

→ kein Monitoring, keine
     Untersuchungspflicht

____________

Tiere, die verendet sind oder getötet wurden

 

→ TSE-Probennahme in den
      VTN

Stichprobe aus über
18 Monate alten Tieren
bzw. zwei bleibende Schneidezähne²

Spezifiziertes Risikomaterial (SRM)
Rinder SRM Jedoch nicht
Älter als 12 Monate → Schädel einschl. Hirn, Augen
und Zungenbein
→ Rückenmark
Unterkiefer, Zunge
Schafe und Ziegen    
Über 12 Monate oder bleibender Schneidezahn hat das Zahnfleisch durchbrochen → Schädel mit Hirn und Augen und Mandeln (Tonsillen)
→ Rückenmark
Stand: Juli 2021

 

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