Virale Hämorrhagische Septikämie der Forellen (VHS) und Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)

Erreger

Die Erreger der Viralen Hämorrhagischen Septikämie der Forellen (VHS) und der Infektiösen Hämatopoetischen Nekrose der Salmoniden (IHN) sind behüllte RNA-Viren aus der Familie der Rhabdoviridae.

Vorkommen und Übertragung

Beide Infektionskrankheiten sind in Europa und Nordamerika, die IHN auch in Japan verbreitet. Die VHS kommt in Deutschland endemisch vor. Zu den empfänglichen Arten zählen Salmoniden der Gattungen Salmo (z. B. Atlantischer Lachs, Bachforelle) und Oncorhynchus (z. B. Pazifischer Lachs, Regenbogenforelle). Bei der VHS spielen zusätzlich noch zahlreiche marine Fische wie Steinbutt, Hering, Kabeljau, Schellfisch etc. und bei den Süßwasserfischen Äsche und Hecht epidemiologisch eine Rolle als Überträger. Beide Infektionen werden von Fisch zu Fisch, über Wasser aus infizierten Anlagen und über kontaminierte Gerätschaften übertragen.

Krankheitsbild

Das Krankheitsbild ist bei beiden Erkrankungen sehr ähnlich. Zu den Leitsymptomen gehören Dunkelfärbung, Glotzaugen (Exophthalmus), blasse Kiemen, feine Blutungen im Auge und an den Flossenansätzen sowie Lethargie. Im chronischen Stadium kann es zu zentralnervösen Störungen mit ungewöhnlichen Schwimmbewegungen (Drehungen um die Längsachse) kommen. Typischerweise treten klinische Symptome unter natürlichen Bedingungen nur bei Temperaturen unter 14 °C auf. Bei vermehrtem Fischsterben und/oder Auftreten VHS-typischer Symptome muss sofort das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Diagnostik

Für die Diagnosestellung werden ein Genomnachweis (RT-qPCR) und/oder der Virusnachweis herangezogen. Zum Zeitpunkt der Probenahme muss die Wassertemperatur unter 14°Cliegen. Aus RT-qPCR reaktiven Proben erfolgt der Versuch einer Virusisolierung mithilfe der Zellkultur. Die weitere genetische Charakterisierung der VHSV-Feldisolate erfolgt am Nationalen Referenzlabor des FLI.

Geeignete Organe sind Milz, Herz und Vorderniere, sowie zur Detektion von chronischen Infektionen auch das Gehirn. Die Untersuchungen am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind nur an der Dienststelle Erlangen möglich. Die Proben müssen in flüssigkeitsgefüllten Transportröhrchen, die das LGL auf Anfrage verschickt, gekühlt im Styroporbehälter eingesendet werden. Ganze Fische werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet und dürfen keinesfalls tiefgefroren werden. Hinweise zum Probenmaterial in Abhängigkeit von der Tiergröße entnehmen Sie bitte der aktuellen Amtlichen Methodensammlung des FLI (https://openagrar.bmel-forschung.de/receive/openagrar_mods_00005703 ).

Gesetzliche Regelungen, Referenzlabor

  • Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1554 Der Kommission vom 11. September 2015
  • Entscheidung der Kommission 2001/183/EG vom 22.Februar 2001 zur Festlegung der Probenahmepläne und Diagnoseverfahren zur Erkennung und zum Nachweis bestimmter Fischseuchen und zur Aufhebung der Entscheidung 92/532/EWG Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen vom 24. November 2008 Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils gültigen Fassung
  • Nationales Referenzlabor (Link: https://www.fli.de/de/institute/institut-fuer-infektionsmedizin-imed/referenzlabore/nrl-fuer-vhs/): Friedrich-Loeffler-Institut, 17493 Greifswald – Insel Riems

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