Tierschutz
Abb. 1: Gallowayrinder auf der Weide
Der Tierschutz ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das mit Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz im Jahr 2002 in den Rang eines Staatsziels erhoben wurde. Das Tierschutzgesetz regelt den Umgang mit und die Haltung von Tieren. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres, sich artgemäß zu bewegen, nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Die Bandbreite der gehaltenen Tiere ist groß. Neben landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Masthähnchen, Puten, Legehennen, Kaninchen oder Enten werden in Deutschland auch sehr viele Heimtiere gehalten. Dabei werden neben Hunden und Katzen auch ungewöhnliche Heimtiere wie Reptilien oder exotische Kleinsäuger immer beliebter.
Im Sinne des angewandten Tierschutzes ist der schonende Umgang mit Tieren beim Schlachten, Töten, beim Transport und unter den Bedingungen des Handels von großer Bedeutung.
Die Beurteilung, ob die Haltung eines Tieres oder der Umgang mit dem Tier den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erfordert spezielles Wissen und Erfahrung.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sich auf Fragen des Tierschutzes spezialisiert und steht Behörden, Verbänden und Bürgern für Auskünfte zur Verfügung. Im Einzelfall können die bayerischen Veterinärbehörden auch Unterstützung durch das LGL bei Kontrollen vor Ort anfordern.