Verbraucher@Bayern
Newsletter zur Lebensmittel- und Produktsicherheit
Ausgabe Oktober 2015Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Aufgaben des LGL im Bereich von Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit sind vielfältig. Auch in dieser Ausgabe möchten wir Ihnen interessante Einblicke in unsere Untersuchungsergebnisse geben und Sie über verschiedene Aspekte der Lebensmittel- und Produktsicherheit informieren: Wie konserviert man eigentlich Kräuter und Gewürze? Ist das Fleisch von Rindern, Kälbern oder Schweinen frei von Antibiotika? Kann sich der Verbraucher auf die Nährwertangaben auf den Verpackungen verlassen? Und auf welche Weise werden Elektrogeräte auf den möglichen Gehalt an Schadstoffen überprüft?
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen des Newsletters.
Ihr Team von Verbraucher@Bayern
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Bestrahlung von Kräutern und Gewürzen – eine alternative Konservierungsmethode? |
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Kräuter und Gewürze spielen bei der Zubereitung von Speisen bereits seit dem Altertum eine wichtige Rolle und sind aus der Küche nicht wegzudenken.
Die meisten Pflanzen, die als Kräuter und Gewürze verwendet werden, bevorzugen ein überwiegend sonniges, warmes Klima. Aufgrund der Anbaubedingungen kann es zu Verunreinigungen und einer erhöhten Verkeimung dieser Pflanzen kommen. Geeignete Technologien ermöglichen eine Keimreduzierung und Konservierung bei Lebensmitteln, aber wie wirksam und sicher sind diese Methoden bei Kräutern und Gewürzen?
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Kann sich der Verbraucher auf Nährwertangaben verlassen? Untersuchung von Feinkostsalaten mit Fisch oder Krebstieren
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Auf einer Vielzahl von verpackten Lebensmitteln findet der Verbraucher Nährwertangaben. Bislang sind diese Angaben gesetzlich nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Ab Dezember 2016 werden Nährwertangaben, wie z.B. der Gehalt an Fett, Kohlenhydraten oder Eiweiß, jedoch allgemein Pflicht für verpackte Lebensmittel. Schon heute geben viele Hersteller auf Lebensmittelverpackungen eine Nährwertdeklaration an, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Aber wie genau sind diese Nährwertangaben?
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Untersuchung von Fleisch auf Antibiotikarückstände |
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In der Nutztierhaltung werden Antibiotika zur Therapie von Tieren und Tierbeständen eingesetzt. Zum Schutz der Verbraucher wird das Fleisch von Rindern, Kälbern, Schweinen und Geflügel nach einem jährlich festgelegten Programm auf Antibiotikarückstände untersucht. Dieses Programm dient zur Überwachung des illegalen Einsatzes verbotener Stoffe sowie der Einhaltung von Höchstmengen zugelassener Tierarzneimittel. Parallel dazu führt das LGL regelmäßig Schwerpunkt-Untersuchungen und Monitoring-Programme durch, um eine eventuelle tatsächliche Belastung ausgewählter Tierarten mit Antibiotika zu verfolgen.
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Überprüfung von Produkten auf nicht erlaubte Stoffe nach der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
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Die meisten Elektrogeräte sind aus einer großen Anzahl von Teilen, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen können, aufgebaut. Wie aber wird sichergestellt, dass diese Geräte keine größeren Mengen an gesundheits- und umweltschädigenden Stoffen enthalten? In aufwendigen Untersuchungen überprüft das LGL routinemäßig Elektrogeräte auf gesetzlich regulierte Verbindungen.
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Impressum
Herausgeber:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Redaktion:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Telefon: 09131/6808-2424
Telefax: 09131/6808-2202
E-Mail: verbraucher@bayern.de
Internet: www.lgl.bayern.de
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Inhalt: © Mny-Jhee - Fotolia.com, LGL (Feinkostsalate, Antibiotikarückstände, Elektonikgeräte-Stoff-Verordnung).
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