- Startseite >>
- Tiergesundheit >>
- Tierkrankheiten >>
- Virusinfektionen >>
- ASP >>
- Ausbruch
ASP - Pflichten der Tierhalter
Die Schweinepest-Verordnung regelt auch die Pflichten der Tierhalter bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein zum Schutz der Hausschweinebestände. Die nachfolgenden Pflichten sind ergänzend zu den grundsätzlich geltenden Biosicherheits- und Hygienevorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung zu sehen!
Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben
- der zuständigen Behörde unverzüglich
- die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts,
- verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine
anzuzeigen,
- die Schweine so abzusondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können,
- geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten einzurichten,
- verendete und erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine, bei denen der Verdacht auf ASP nicht ausgeschlossen werden kann, nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen,
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, für Wildschweine unzugänglich aufzubewahren,
- sicherzustellen, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen.
Zudem gilt im gefährdeten Gebiet (und kann in der Pufferzone angeordnet werden)
- Auf öffentlichen oder privaten Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen Schweine nicht getrieben werden.
- Personen müssen nach Wildschweinkontakt Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach näherer Anweisung der zuständigen Behörden durchführen.
Zudem kann die zuständige Behörde im gefährdeten Gebiet anordnen, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, dass
- die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen für längstens sechs Monate beschränkt oder verboten wird.
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Brachflächen Jagdschneisen anzulegen sind.
Verbote und Ausnahmemöglichkeiten die in den Restriktionszonen für das Verbringen von Schweinen gelten sind zu beachten!
Weitere Informationen
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
Weitere LGL-Artikel
Übersicht der Möglichkeiten zur Verbringung von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse bei ASP-Ausbruch beim Wildschwein
Übersicht der Möglichkeiten zur Verbringung von Schweinen zur Schlachtung bei ASP-Ausbruch beim Wildschwein
Übersicht der Möglichkeiten zur Verbringung von Hauschweinen in andere Betriebe bei ASP-Ausbruch beim Wildschwein