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Regelungen in den ASP-Restriktionsgebieten
Die Festlegung der Restriktionsgebiete (gefährdetes Gebiet, Pufferzone, ggf. Kerngebiet) in Verbindung mit den entsprechenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen dient der Bekämpfung und der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest.
Hier finden Sie die rechtlichen Vorgaben und Regelungen zu den jeweiligen ASP-Restriktionsgebieten:
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