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ASP - Informationen für Landwirte und Tierhalter
Regelungen für Schweinehaltungen in den ASP-Restriktionsgebieten
Das Verbringen lebender Schweine aus dem gefährdeten Gebiet oder innerhalb des gefährdeten Gebietes ist grundsätzlich verboten! Auch für das Verbringen von Schweinen aus der Pufferzone oder in Schlachtbetriebe gibt es Einschränkungen. Die Schweinepest-Verordnung sieht aber unter bestimmten Bedingungen eine Reihe von Ausnahmen vor, die der behördlichen Genehmigung unterliegen. Die entsprechenden Vorgaben sind einzuhalten!
- Regelungen in den ASP-Restriktionsgebieten
- Verbringungsregelungen für Hausschweine in andere Betriebe - Ausnahmen
- Verbringungsregelungen für Hausschwein zur Schlachtung
- Verbringungsregelungen für Schweinefleisch – Ausnahmen
- Pflichten der Tierhalter
Anzeichen für eine ASP-Infektion
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit der Haus- und Wildschweine. Bei Hausschweinen verläuft die ASP-Infektion meist als akute, schwere Allgemeinerkrankung mit hohem Fieber (über 40°C). Als weitere Symptome können Futterverweigerung, Mattigkeit, Bewegungsstörungen, Atemnot und Durchfall auftreten. Außerdem zeigen erkrankte Tiere häufig hämorrhagische Symptome wie Blutungen in Haut und Schleimhaut oder blutigen Durchfall. Insbesondere bei Hausschweinen führt die Infektion meist innerhalb einer Woche zum Tod.
Biosicherheit im Betrieb
Das Virus ist sehr widerstandsfähig und Hausschweine können sich auf verschiedenen Wegen infizieren. Schweine können sich durch direkten (z. B. infizierte Wildschweine) oder indirekten Kontakt (z. B. kontaminierte Hilfsmittel, Kleidung, Essensreste) anstecken. Das Virus ist in unzureichend erhitztem (Wild-) Schweinefleisch, wie Rohsalami oder Rohschinken überlebensfähig. Das Virus kann auch an der Kleidung, am Schuhwerk oder anderen Gerätschaften haften. Auch das Sperma infizierter Eber stellt eine Infektionsquelle dar. Der Mensch ist vermutlich der entscheidende Faktor bei der Übertragung der Seuche und bei der Einschleppung in Schweinehaltungen.
Es bedarf nun gemeinsamer Anstrengungen, eine Einschleppung der ASP in die Hausschweinebestände zu verhindern bzw. im einen möglichen Ausbruch frühzeitig zu erkennen.
Die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung sind zwingend einzuhalten und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände sind strikt umzusetzen!
- Schweinehaltungshygieneverordnung
- ASP-Risikoampel (FLI, Universität Vechta)
- Vorbeugende Desinfektion gegen Afrikanische Schweinepest (ASP) (DVG)
Sie als Landwirt oder Waldbesitzer können mit folgenden Maßnahmen entscheidend zur Seuchenprävention und -bekämpfung beitragen und Ihren Schweinebestand schützen:
- Verfüttern Sie niemals Speisereste oder fleischhaltige Lebensmittel an Schweine.
- Schützen Sie Ihre Schweine vor dem Kontakt mit Wildschweinen.
- Bewahren Sie Futter und Einstreu so auf, dass diese Vorräte für Wildschweine nicht zugänglich sind. (Beachten sie das Verfütterungsverbot für Gras, Heu und Stroh aus dem gefährdeten Gebiet!)
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu Ihren Ställen und Ihr gesamtes Betriebsgelände gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
- Halten Sie die notwendigen Hygienemaßnahmen in Ihrem Betrieb ein.
- Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen hin.
- Wenn Sie im Wald ein totes Wildschwein auffinden (z. B. als Jäger), berühren oder bewegen Sie den Kadaver nicht und informieren Sie die zuständige Behörde (Veterinäramt), damit eine Beprobung und ggf. Bergung des Kadavers veranlasst werden kann.
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