EU-Schnellwarnsysteme: Meldungssituation und Schwerpunkte im Jahr 2017

Im Jahr 2017 gingen am LGL ca. 12.950 RASFF-Meldungen und ca. 542 RAPEX­Meldungen ein, die von der Schnellwarnkontaktstelle gesichtet und ausgewertet wurden; Bayern war hierbei insgesamt in 680 Fällen betroffen. Das LGL erstellte insgesamt 219 RASFF -Meldungen und 24 RAPEX ­Meldungen. Zu den Meldeschwerpunkten der Schnellwarnkontaktstelle im Bereich des RASFF zählten Fremdkörperfunde, (potenziell) pathogene Mikroorganismen, Mykotoxine in Lebensmitteln sowie nicht deklarierte Allergene. Im RAPEX -System wurden insbesondere Beanstandungen zu Kosmetika und Tätowiermitteln sowie Beanstandungen zu Chrom VI in Lederprodukten, Nickel in Schmuck und mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten kommuniziert.

Fipronil in Eiern und Eiprodukten

Am 20. Juli 2017 informierte Belgien über das Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF), dass im Rahmen von Routinekontrollen Rückstände von Fipronil in Eiern aus den Niederlanden festgestellt worden waren.

Fipronil ist ein Phenylpyrazol und wird vielfach als Pflanzenschutzmittel und Biozid eingesetzt. In der Tiermedizin wird es bei Hunden und Katzen als Mittel gegen Flöhe und Zecken angewendet. Die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren ist nicht erlaubt.

Ermittlungen, die infolge dieser RASFF-Meldung in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, ergaben, dass Reinigungsmittel für Hühnerställe unzulässig mit Fipronil versetzt worden waren. Es konnten zahlreiche betroffene Legehennenhaltungen in den Niederlanden identifiziert werden, in denen diese fipronilhaltigen Reinigungsmittel eingesetzt wurden. Auch in einigen Legehennenhaltungen in Norddeutschland wurden derartige Mittel eingesetzt. In diesen Betrieben produzierte Eier wurden vom Markt genommen. Die niederländischen Behörden veröffentlichten eine Liste mit sämtlichen Ei­Printnummern betroffener Betriebe. Auch die Bundesländer erstellten eine gemeinsame Liste mit Eier­Printnummern von betroffenen Betrieben, die Eier nach Deutschland geliefert hatten. Diese Liste wurde auf der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de kommuniziert. Da die Eier zum Teil auch zur Herstellung von Eiprodukten oder von zusammengesetzten Lebensmitteln bestimmt waren, wurden auch Verarbeitungsprodukte untersucht und bei Überschreitung des zulässigen Fipronil­Höchstgehaltes vom Markt genommen. Die Ermittlungs­ und Untersuchungsergebnisse zu Produkten aus betroffenen Betrieben, Vertriebswegen und getroffene Maßnahmen wurden als Folgemeldungen zu der ursprünglich von Belgien in das RASFF eingestellten Schnellwarnmeldung kommuniziert.

Im Zuge der Ermittlungen wurden auch Vertriebswege zu betroffenen Eiern und Eiprodukten nach Bayern bekannt. Das LGL informierte die zuständigen Vor­Ort­Behörden, die ihrerseits umfangreiche Ermittlungen einleiteten und von den Lebensmittelunternehmern veranlasste Rückrufe und Rücknahmen überwachten. Von Bayern ausgehende Vertriebswege betroffener Produkte in andere Bundesländer oder in Mitglied­ oder Drittstaaten kommunizierte das LGL in Form von Folgemeldungen über das RASFF. Höchstgehaltsüberschreitungen, die bayerische Unternehmen bei Eigenkontrolluntersuchungen auf Fipronilbelastung ihrer Produkte feststellten, kommunizierte das LGL ebenfalls über das RASFF. Bei Verarbeitungsprodukten ermittelten die zuständigen Vor­Ort­Behörden auch die Herkunft der für die Produkte verwendeten Eier. Die Eier stammten bei diesen gemeldeten Fällen aus anderen Bundesländern oder EU­Mitgliedstaaten. In bayerischen Legehennenhaltungen konnte keine Verwendung von fipronilhaltigen Reinigungs­ oder Desinfektionsmitteln festgestellt werden. Um die Verbraucher über möglicherweise mit Fipronil belastete Eier zu informieren, listete auch das LGL auf seinen Internetseiten Printnummern von möglichen in Bayern im Verkehr befindlichen Eiern auf.

Die RASFF -Meldung aus Belgien löste 2017 insgesamt 718 Folgemeldungen aus. Das LGL erstellte hiervon 32 Folgemeldungen. Das LGL stellte darüber hinaus aufgrund eines eigenen Gutachtens sowie von zwei Eigenkontrolluntersuchungen bayerischer Betriebe zu Höchstgehaltsüberschreitungen bezüglich Fipronil in Eiprodukten aus Mitgliedstaaten drei Meldungen in das RASFF ein. Von einer Gesundheitsgefahr war bei keinem dieser Fälle auszugehen. In 107 weiteren RASFF -Meldungen tauschten die Mitgliedstaaten weitere Ermittlungsergebnisse zum Fipronil­Geschehen aus.

 

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