Afrikanische Schweinepest (ASP) Ausbruch in Hessen: ca. 40 Kilometer vor Grenze zu Bayern
Am 15. Juni 2024 wurde erstmals auch in Hessen, unweit der bayerischen Grenze zu Unterfranken, die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein festgestellt. Hessen hat darüber informiert, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die ASP bei einem krank erlegten Wildschwein im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen hat. Die ASP ist eine für den Menschen ungefährliche Tierseuche, endet jedoch für Haus- und Wildschweine meist tödlich.
In Bayern wurden daraufhin verstärkte Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Die Untersuchung aller erlegten Wildschweine in grenznahen bayerischen Landkreisen zu Hessen wurde angeordnet, ebenso wie die unschädliche Beseitigung der Aufbrüche und die verpflichtende Meldung von Fallwild in betroffenen Regionen. Die Verwertung von Wildschweinfleisch in der Lebensmittelkette aus diesen Regionen ist erst nach einer negativen Testung auf ASP möglich. Zudem wird die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild in den betroffenen Gebieten für das laufende Jagdjahr auf 100 € erhöht, was den Regelungen in den grenznahen bayerischen Gebieten zu Sachsen entspricht.
Weitere Informationen und notwendige Formulare finden Sie unter:
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen: Erster Fall von ASP
- Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)
- Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP in Bayern
- FAQs zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)
- Kurznachrichten FLI
ASP-Hotline des LGL: 09131 6808 5700
(Mo – Do: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr; Fr: 08.30 – 12.00 Uhr)