Apothekenmonopol
Die enge Eingrenzung des Vertriebsweges für Arzneimittel stellt einen wichtigen Grundpfeiler der Arzneimittelsicherheit in Deutschland dar. So dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel, dazu gehören auch die verschreibungspflichtigen Arzneimittel, grundsätzlich nur von Apotheken an den Verbraucher abgegeben werden.
Nur wenige Ausnahmen, wie z. B. das tierärztliche Dispensierrecht, durchbrechen dieses sog. Apothekenmonopol. So wird sichergestellt, dass der Verbraucher nur aus kundiger Hand, z. B. eines Apothekers oder Tierarztes, die über die Wirkprinzipien oder Risiken wie mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel Bescheid wissen, Arzneimittel erhält.