Kontaktstelle für die Allgemeine Amtshilfe (AAC)
Im Rahmen des Allgemeinen Amtshilfeverfahrens werden Verstöße gegen das europäische Lebensmittelrecht gemäß Titel IV der VO (EU) 2017/625 zwischen den zuständigen Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten über das AAC AA-System kommuniziert. Bei Verstößen mit potenzieller Gesundheitsgefahr wird über das RASFF, bei Verstößen mit Verdacht auf Lebensmittelbetrug über das AAC FF-System gemeldet.
Das LGL betreut die AAC-AA Kontaktstelle für Bayern. Dieses System dient der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch der Mitgliedstaaten, um Verstöße gegen das Lebensmittelrecht wirksam und effizient verfolgen zu können. Überwiegend handelt es sich bei den für das AAC AA-System relevanten Verstößen um Beanstandungen hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, wie z. B. fehlende Angaben von Zutaten oder falsche Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Darüber hinaus können u. a. Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten (ohne Gesundheitsgefahr), ein Nachweis verbotener Stoffe gemeldet werden. Zudem können allgemeine Anfragen (z. B. zu Untersuchungsmethoden) in das System eingestellt werden.