Trichinenuntersuchung

Für einige Tierarten, wie
Schweine, Schwarzwild und Pferde, ist im Rahmen der Fleischuntersuchung eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben. Nach aktuellem Recht kann jedoch für Hausschweine aus bestimmten Betrieben auf die Untersuchung verzichtet werden, sofern diese Betriebe den strengen hygienischen Anforderungen der EU-Verordnung Folge leisten.

Zur Untersuchung auf Trichinen wird dem Tierkörper eine kleine Fleischprobe, meist aus dem Zwerchfellpfeiler, entnommen. Im Labor wird diese zusammen mit weiteren Proben zerkleinert und in einer Lösung aus Salzsäure und dem Verdauungsenzym Pepsin gerührt ("Magnetrührverfahren" oder auch "Verdauungsmethode" genannt).

Abbildung 1: Gerät zur Aufbereitung der Lösung mit Inhalt Abbildung 2: Gerät zur Aufbereitung der Lösung mit Inhalt

Abbildungen 1 und 2: Magnetrührverfahren


Bei Hausschweinen können auf diese Weise bis zu 100 Fleischproben zu je 1 Gramm gemeinsam untersucht werden. Das Fleisch wird bei diesem Verfahren verdaut und eventuell vorhandene Trichinenlarven werden freigesetzt. Nach einer vorgeschriebenen Sedimentationszeit werden die Proben unter dem Stereomikroskop optisch ausgewertet. Werden Larven gefunden, müssen alle Tierkörper noch einmal einzeln untersucht werden und das Fleisch des positiven Tieres / der positiven Tiere wird nicht zum Verzehr zugelassen.

Recht

Verordnung (EG) Nr. 854/2004
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 (vormals Verordnung (EG) Nr. 2075/2005)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜwVO)
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (TierLMHV)


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