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Aufgaben des LGL im Hinblick auf die Überwachung von Produkten
Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei der Marktüberwachung
Die Marktüberwachungsbehörden leisten eine wirksame Überwachung, wenn Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) auf dem Markt bereitgestellt werden sowie in der Überwachung von Erzeugnissen, Gemischen und Stoffen nach den chemikalienrechtlichen Vorschriften. Die Überwachung basiert auf Konzepten, wie etwa regelmäßigen und abgestimmten Marktüberwachungsaktionen oder stichprobenartigen Überprüfungen. Das LGL übermittelt Probenpläne an die Marktüberwachungsbehörden, auf deren Basis ausgewählte Produktgruppen bearbeitet werden.
Durch Untersuchungen von Proben oder als Ansprechpartner für die Vorgehensweise (z. B. bei REACH) unterstützt das LGL die Marktüberwachungsbehörden (vorrangig die Gewerbeaufsichtsämter bei den jeweiligen Landesregierungen) bei den Kontrollen. Durch physikalische, chemische oder mikrobiologische Prüfungen überwacht das LGL die Einhaltung der gesetzlichen Verbote, Beschränkungen oder der Bedingungen des Inverkehrbringens. Mit den Ergebnissen des LGL können die zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von möglichen Gefährdungen ergreifen.
Die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden dient dem Schutz der Bürger vor unsicheren Produkten, der Stärkung des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt und damit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.