Chemische Arbeitsstoffe
Viele Tätigkeiten erfordern den Umgang mit gefährlichen chemischen Stoffen, sogenannten Gefahrstoffen. Basierend auf der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht beim Umgang mit diesen Stoffen für den Arbeitgeber die Pflicht, das Ausmaß, die Art und die Dauer der inhalativen Exposition zu ermitteln und zu beurteilen. Gegebenenfalls hat er zusätzliche Schutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen gemäß der GefStoffV zu veranlassen.
Die Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft des Arbeitsbereichs erfolgt nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition". Verbindliches Beurteilungskriterium ist dabei die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für gefährliche Stoffe. Diese Grenzwerte sind in der TRGS 900 veröffentlicht.
Bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen sind die Regelungen der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" zu beachten.
Im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben unterstützt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die bayerische Gewerbeaufsicht und ist Mitglied im Arbeitskreis der Ländermessstellen für den chemischen Arbeitsschutz.
Das Labor führt Messungen an Arbeitsplätzen im Auftrag der Gewerbeaufsichtsämter des Freistaates und für einzelne Projekte zur Beschreibung von Belastungen in Innenräumen durch.
Chemische Arbeitsplatzbelastungen und Schadstoffe in Innenräumen
- Einatembare und alveolengängige Stäube wie Holzstaub, Mehlstaub, Papierstaub oder silikogene Stäube
- Schwermetalle wie Blei, Chrom, Cadmium, Kupfer, Nickel oder Quecksilber z.B. in Schweißrauch
- Fasern wie Asbest, Keramik- und andere künstliche Mineralfasern (KMF)
- Dieselmotoremissionen z.B. in Lagerhallen und an Laderampen
- Bestimmung von nanoskaligen Partikeln hinsichtlich Konzentration und Größenverteilung.
- Lösemittel
- Aldehyde und Glykole
- Anorganische Gase/Dämpfe wie Ozon, Kohlenmoxid, Kohlendioxid oder Stickoxide
- Raumklima (Temperatur, Feuchte)
Behörden des Freistaates Bayern und des Bundes können für Arbeitsplatzmessungen auf das Labor zurückgreifen. Bestimmungs- und Probenahmemethoden für weitere Analyten werden im Zuge der Aufgabenerweiterung des Labores erarbeitet.
Erarbeiten von Expositionsbeschreibungen und Handlungsanleitungen
Im Zuge der Mitarbeit im Arbeitskreis der Ländermesstellen für chemischen Arbeitsschutz (ALMA) und in Projekten des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) erarbeitet das Labor Expositionsbeschreibungen zur bundesweiten Umsetzung und zur Weiterentwicklung des Gefahrstoffrechts. Sie sollen insbesondere Klein- und Mittelunternehmen (KMU) bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
Eine Liste der bereits erstellen Expositionsbeschreibungen und der aktuellen Projekte ist bei ALMA zu finden (siehe Kasten "Links" auf der rechten Seite).
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