Drehgenehmigungen
Film- und Fernsehaufnahmen der Gebäude des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie fotografische Aufnahmen bedürfen einer Genehmigung. Ausgenommen sind Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden (§ 59 UrhG) und Aufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang.
Für die Erteilung von Drehgenehmigungen ist im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für alle Standorte die Pressestelle zuständig. Anfragen für die Erteilung von Drehgenehmigungen sind an die oben genannten Kontaktdaten der Pressestelle zu richten.