https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_59_trinkwasser/ue_2019_vanadium_wasser.htm Lebensmittel: Trink-, Mineral, Tafel, Quell- und Brauchwasser

Trink-, Mineral-, Tafel-, Quell- und abgepacktes Trinkwasser

Warenkunde

Blick von oben auf Brunnensammelschacht

Trinkwasser (Leitungswasser)

Trinkwasser ist Wasser, das zum Trinken, zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und -reinigung, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Besteck und Geschirr) und zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (z. B. Kleidung) bestimmt ist.


Je nach Beschaffenheit des Rohwassers (z. B. Grundwasser), kann es im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung abgegeben werden. Für die Aufbereitung von Trinkwasser dürfen ausschließlich nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugelassene Verfahren angewendet werden.

In der Regel wird Trinkwasser auf Leitungswegen zur Verfügung gestellt. Es kann aber auch aus Wassertransport-Fahrzeugen, aus Trinkwasserspeichern, auf Meeresbauwerken, an Bord von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder in verschlossenen Behältnissen abgegeben werden.

Trinkwasser unterliegt den rechtlichen Vorgaben der TrinkwV.

Auch Wasser, dass in Lebensmittelunternehmen, z. B. zur Herstellung von Lebensmitteln bestimmt ist, ist Trinkwasser im Sinne der TrinkwV. Ausnahmen hiervon kann die zuständige Lebensmittelüberwachung genehmigen.

Trinkwasser muss nach den Vorgaben der TrinkwV regelmäßig von den Betreibern der Wasserversorgungsanlagen untersucht werden. Für die Überwachung von Trinkwasser ist das jeweilige Gesundheitsamt zuständig.

Natürliches Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist. Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen bzw. Brunnen gewonnen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien und Spurenelementen. Seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant.

Natürliches Mineralwasser, das nicht unmittelbar nach seiner Gewinnung verbraucht wird, muss am Quellort abgefüllt werden.

Beim Herstellen von natürlichem Mineralwasser dürfen nur wenige Verfahren angewendet werden, z. B. das Abtrennen von instabilen Eisen- und Schwefelverbindungen, die Reduzierung des Fluoridgehaltes oder der Entzug bzw. Zusatz von Kohlensäure.

Natürliches Mineralwasser unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelWV) und zusätzlich der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser (AVV Mineralwasser).

Für die Überwachung von natürlichem Mineralwasser ist die Lebensmittelüberwachung zuständig.

Quellwasser

Quellwasser hat seinen Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen. Quellwasser muss im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser nicht amtlich anerkannt werden.

Bei der Herstellung von Quellwasser dürfen dieselben Verfahren angewendet werden, wie bei der Herstellung von natürlichem Mineralwasser.
Quellwasser darf wie Mineralwasser ebenfalls nur am Quellort in Fertigpackungen zur Abgabe an Verbraucher abgefüllt werden.

Quellwasser unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Min/TafelWV und der TrinkwV.
Für die Überwachung von Quellwasser ist die Lebensmittelüberwachung zuständig.

Tafelwasser

Tafelwasser ist Trinkwasser oder natürliches Mineralwasser, dem eine oder mehrere der folgenden Zutaten zugesetzt wurden: natürliches salzreiches Wasser (Natursole) oder durch Wasserentzug im Gehalt an Salzen angereichertes natürliches Mineralwasser, Meerwasser, Natriumchlorid, Magnesiumchlorid und Kohlensäure.

Tafelwasser unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Min/TafelWV und der TrinkwV.

Für die Überwachung von Tafelwasser ist die Lebensmittelüberwachung zuständig.

Was wird generell untersucht?

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht die oben genannten Wässer mit chemischen, physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Analysenverfahren hinsichtlich der Übereinstimmung mit den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben.

Die Untersuchung umfasst daher neben der Zusammensetzung (Kationen, Anionen) und natürlichen Spurenstoffen (z. B. Schwermetalle) auch mögliche unerwünschte Verunreinungen wie Desinfektionsmittelrückstände oder Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite. Bei in Fertigpackungen abgefüllten Wässern wird ferner die Kennzeichnung überprüft.

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV)
  • Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasserverordnung, Min/TafelWV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser (AVV Mineralwasser)

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