Uran im natürlichen Mineralwasser – Untersuchungsergebnisse 2010 – 2013

Natürliches Mineralwasser zählt zu den beliebtesten Kaltgetränken in Deutschland. 2012 betrug der Pro- Kopf-Verbrauch etwa 137 Liter. Als Lebensmittel nimmt es eine Sonderstellung ein, denn die Gewinnung und der Vertrieb bedürfen einer amtlichen Zulassung. Damit soll die gesetzlich geforderte ursprüngliche Reinheit eines natürlichen Mineralwassers gewährleistet werden. Die chemischen und mikrobiologischen Grenzwerte regelt die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Für besonders ausgelobte Mineralwässer gelten spezielle Grenzwerte, die auch strenger als die sonst geltenden Grenzwerte für Mineralwässer sein können. Im Rahmen der Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde in den vergangenen Jahren die Höhe des festzulegenden Uran-Grenzwertes diskutiert. Uran kommt natürlicherweise im Erdreich vor. Wie andere Mineralstoffe löst sich Uran im Grundwasser und kann so auch in das Trinkwasser gelangen. Grundwässer aus Sandsteinformationen sind zum Beispiel dafür bekannt, dass sie Uran enthalten können. Ein natürliches Mineralwasser hat seinen Ursprung im Grundwasser. Die Mineral- und Tafelwasserverordnung gibt einen Grenzwert von 2 µg/l für Uran vor, wenn das Mineralwasser für die Zubereitung von Babynahrung besonders ausgelobt ist. Für natürliche Mineralwässer ohne entsprechende Auslobung hat die Mineral- und Tafelwasserverordnung keinen Grenzwert vorgesehen. In der Tabelle sind die Untersuchungsergebnisse zu Uran in natürlichem Mineralwasser zusammengestellt. In dem Zeitraum 2010 bis 2013 untersuchte das LGL 244 Proben natürliche Mineralwässer, welche für die Zubereitung von Babynahrung ausgelobt waren, auf Uran.

Tabelle 1: Untersuchungsergebnisse Uran in natürlichem Mineralwasser 2010-2013
Zeitraum
2010 2011 2012 2013
Konzentrationen in Mikrogramm/Liter (µg/l)
kleiner 0,2 (= Bestimmungsgrenze) 32 25 40 47
größer oder gleich 0,2 aber kleiner oder gleich 1,0 21 17 29 26
größer 1,0 aber kleiner oder gleich 2,0 2 1 3 1
größer 2,0 0 0 0 0
Gesamtzahl der Proben 55 43 72 74

In 59 % aller Fälle lag der Urangehalt niedriger als 0,2 µg/l. 38 % der Proben wiesen Gehalte von 0,2 bis 1 µg/l auf. In der Summe wird damit bei 97 % aller untersuchten Proben der Grenzwert von 2 µg/l maximal bis zur Hälfte ausgeschöpft. Bei 3 % aller Proben ermittelte das LGL Gehalte von 1 bis 2 µg/l. Zu Beanstandungen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen kam es nicht. Die Ergebnisse zeigen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

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