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- Wc 36 Biere
Bier, Bierähnliche Getränke, Rohstoffe für die Bierherstellung
Warenkunde
Die Produktpalette umfasst
- Bier, z. B. nach dem (bayerischen) Reinheitsgebot hergestellt
- Bierähnliche Getränke wie Malztrunk
- Biermischgetränke (z. B. Radler, Russ)
- Rohstoffe für die Bierherstellung
Die Bereitung von Bier hat nach den Bestimmungen des Vorläufigen Biergesetzes und der dazu erlassenen Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes zu erfolgen. Der § 9 des Vorläufigen Biergesetzes wiederholt das Bayerische Reinheitsgebot von 1516, das erstmals die Rohstoffe für die untergärige Bierherstellung festschrieb, nämlich Gerstenmalz, Hopfen und Wasser. Kulturhefe, wie wir sie heute verwenden, war damals noch unbekannt.
Die Bierverordnung beinhaltet den Schutz der Bezeichnung Bier und die Kennzeichnung von Biergattungen. Hier ist weiterhin festgelegt, dass Bier, das im Ausland hergestellt wurde und dort als Bier verkehrsfähig ist, auch in Deutschland als Bier in den Verkehr gebracht werden darf.
Während es gesetzliche Regelungen bezüglich des Stammwürzegehaltes bei den Biergattungen "Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt", "Schankbier", "Starkbier" und "Bockbier" gibt, ist die Verkehrsauffassung zu den meisten Bezeichnungen nicht in gesetzlichen Vorgaben festgeschrieben. Das betrifft vor allem folgende Biersorten und Biertyp-Bezeichnungen:
Untergärige Biere: Leichtbier, Lager/Hell, Dunkel, Keller-/Zwick(e)l-/Zoiglbier, Pils/Pilsener, Export, Märzen, Fest-/Jubiläumsbier, Oktoberfest-/Wiesn-Bier, Fastenbier, Doppelbockbier, nach Heiligen benanntes Bier, Bierbezeichnung mit der Endung ...ator
Obergärige Biere: Leichte Weiße, Leichtes Weizen, Weizen/Weiße, Hefeweizen, Kristallweizen, Weizenbock, Weizendoppelbock, Roggenbier, Dinkelbier, Emmerbier
Was wird generell untersucht?
Die Untersuchung von Bier, Biermischgetränken und Rohstoffen für die Bierherstellung am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:
- Erfassung toxikologisch nicht unbedenklicher Bestandteile und Kontaminanten
- Prüfung bestimmter Qualitätskriterien (z. B. Stammwürze, Alkoholgehalt bzw. Restalkoholmengen, sensorische Beschaffenheit, Farbe, Bittereinheiten)
- Prüfung der Produkte auf die Übereinstimmung mit der in Bayern geltenden Allgemeinen Verkehrsauffassung
- Prüfung auf eine Vielzahl chemischer Parameter, um sowohl die rechtskonforme Herstellung sicherzustellen als auch Verfälschungen aufzudecken
- Begutachtung der Kennzeichnung und Aufmachung der untersuchten Erzeugnisse
Rechtliche Grundlagen
Neben den allgemein zur Beurteilung von Lebensmitteln heranzuziehenden Rechtsnormen gelten:
- VorlBierG: Vorläufiges Biergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1993 (BGBl. I S. 1399): in der aktuellen Fassung
- VorlBierG-DV: Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1993 (BGBl. I S. 1422): in der aktuellen Fassung
- BierV: Bierverordnung vom 02. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332): in der aktuellen Fassung
- LebensmittelinformationsVO (LMiVO): Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 304 S 18 ff v. 25.10.2011): In der aktuellen Fassung.
- NKV: Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Nährwert-Kennzeichnungsverordnung) vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3526): in der aktuellen Fassung
- PAngV: Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197): in der aktuellen Fassung
- RL2000/13, EG-Lebensmitteletikettierungs-Richtlinie: Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABl.Nr. L 109 S. 29, EU-Dok.-Nr. 3 2000 L 0013): in der aktuellen Fassung
- VO (EG) 41/2009: Verordnung (EG) Nr. 41/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind (ABl.Nr. L 16 S. 4 ff): in der aktuellen Fassung
- VO (EG) Nr. 315/1993 des Rates vom 08. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl.Nr. L 37 S. 1, EU-Dok.Nr. 3 1993 R 0315): in der aktuellen Fassung
- VO (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 20. März 2006 (ABl.Nr. L 93 S. 12: in der aktuellen Fassung
- VO (EG) 852/2004: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl.Nr. L 139 S. 1, gesamte Vorschrift ber. ABl.Nr. L 226 S. 3): in der aktuellen Fassung
- VO (EG) Nr. 1898/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, vom 14. Dezember 2006 (ABl.Nr. L 369 S. 1: in der aktuellen Fassung
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