Elektrobetäubung

Die Betäubung eines Tieres zur Schlachtung kann mit elektrischem Strom erfolgen.

Hierzu wird der in einem Trafo erzeugte Strom mit einer Zange auf den Kopf des Schlachttieres übertragen. Die Zange wird dabei so angesetzt, dass das Gehirn zwischen den beiden Elektroden der Zange liegt. Der Strom verursacht im Gehirn innerhalb von etwa zwei Zehntelsekunden einen Zustand, der dem eines epileptischen Anfalls beim Menschen ähnelt. Aus Erfahrungen beim Menschen ist bekannt, dass während eines solchen Anfalls ein Zustand der Empfindungslosigkeit herrscht. Das Tier ist bei korrekter Betäubung für etwa 30 bis 60 Sekunden so tief betäubt, dass es selbst die mit dem Stromfluss und dem Entblutungsschnitt verbundenen starken Schmerzen nicht wahrnimmt.

Neben dem Gehirn wird auch das Rückenmark durchströmt. Dies führt zu einer strombedingten Verkrampfung und Lähmung des Tieres. Daraus resultiert einerseits der Vorteil, dass das Tier nach Betäubungsende deutlich weniger Ruderbewegungen mit seinen Gliedmaßen ausführt als bei anderen Verfahren. Das erhöht die Arbeitssicherheit des für das Entbluten und die weiteren Schlachtschritte zuständigen Personals.

Andererseits kann das Tier bei Fehlbetäubungen durch die Lähmung nicht zeigen, dass es bei Bewusstsein ist. Fehlbetäubte Tiere sind daher für das Schlachtpersonal ungleich schwerer zu erkennen. In Fällen einer Fehlbetäubung ist eine unverzügliche Nachbetäubung erforderlich.

Die Elektrobetäubung wird überwiegend bei Schweinen und Schafen, selten bei Rindern durchgeführt. Geflügel wird ebenfalls häufig mit Strom betäubt. Hier kommt allerdings ein Wasserbad statt einer Zange zum Einsatz.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beurteilt die Betäubungswirkung an Schlachttieren. Mit seiner technischen Ausstattung kann es die Funktionsfähigkeit der Elektrobetäubungsgeräte überprüfen.

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