Tierhaltung Wildtiere
Wildtiere unterscheiden sich von Haustieren dadurch, dass sie nicht domestiziert sind, d.h. nicht seit vielen Generationen an die Haltung in Menschenhand angepasst wurden. Wildtiere zeigen alle Verhaltensweisen ihrer freilebenden Artgenossen. Viele in Menschenhand gehaltene Wildtiere sind immer noch Wildfänge, von deren Haltungsbedürfnissen manchmal nur wenig bekannt ist.
Wildtiere werden in Zoos, Wildparks, Zirkussen aber auch in Privathand gehalten und finden vereinzelt auch in Tierversuchen Verwendung.
Um ein Wildtier artgerecht halten zu können, ist spezielles Fachwissen über seine Bedürfnisse und Ansprüche an den Lebensraum unerlässlich. Dieses Fachwissen brauchen auch die Überwachungsbehörden, um die Haltung und Nutzung solcher Tiere beurteilen zu können. Das LGL unterstützt die Veterinärverwaltung fachlich bei der Beurteilung von Wildtierhaltungen. Es stellt den Veterinärämtern umfangreiches Fachwissen zur Verfügung, begleitet in Einzelfällen Kontrollen von Tierhaltungen, erstellt Gutachten und ist sachverständig vor Gerichten tätig.
Arbeitshilfe für Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen (PDF, 335 KB)