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Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte (IMV)
Der Freistaat Bayern gewährte nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung innovativer medizinscher Versorgungskonzepte (IMVR) Zuwendungen für innovative medizinische Versorgungskonzepte.
Um die wachsenden Herausforderungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu bewältigen, müssen diese sich kontinuierlich weiterentwickeln. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Zunahme älterer Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, komplexen Mehrfacherkrankungen, Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit, deren Behandlungsbedarf stetig wächst und sich wandelt. Daneben prägen auch neue Behandlungsmethoden den Versorgungsalltag. Ferner stellt die unterschiedliche Versorgungssituation in Ballungsräumen, in strukturschwachen und ländlichen Regionen neue und verschiedene Anforderungen an die Versorgung, denen begegnet werden muss. Nicht zuletzt verändern sich die Ansprüche der Versorger an die Bedingungen der Versorgung selbst, auf die mit größtmöglicher Flexibilität eingegangen werden muss. Ziel der Zuwendung war es, innovative Versorgungsformen zu fördern, damit auch zukünftig für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte Versorgung auf hohem Niveau erhalten und gestärkt werden kann.
Die Richtlinie zur Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte ist mit Ablauf des 30.06.2021 außer Kraft getreten.
Kontakt zum Fördersachgebiet – Für zuwendungsrechtliche Belange, Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweis
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1: Rechtsangelegenheiten, Vergabestelle
Prinzregentenstr. 6
97688 Bad Kissingen
Telefax: 09131 6808-7333
E-Mail: IMV-Foerderung@lgl.bayern.de