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Lebensmittel per Mausklick: Die Überwachung des Lebensmittelhandels im Internet
Entwicklung des Onlinehandels
Der Onlinehandel mit Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen des Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuches (LFGB) boomt und verzeichnet seit Jahren steigende Umsatzzahlen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bestellte 2019 fast jede/r dritte Onlinekäufer/in (29 %) Lebensmittel, Kosmetika und Drogerieprodukte, 2006 war es erst jede/r elfte (9 %). Insgesamt ist die Zahl der Internetnutzer/-innen ab 10 Jahren, die online einkaufen, im Betrachtungszeitraum von gut 35 Millionen auf rund 55 Millionen Personen gestiegen.
68 % der Onlinekäufer/-innen ab 10 Jahre kauften im Jahr 2019 Bekleidung, Sportartikel und Schuhe über das Internet. Das waren 19 Prozentpunkte mehr als noch 2006. Diese Warengruppe war 2019 das beliebteste Onlineprodukt.
In der Corona-Krise steigerte der Internethandel seinen Umsatz noch einmal deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die reale Umsatzsteigerung der Branche demnach alleine im August 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 22,9 %. Insgesamt konnte der Onlinehandel seine realen Umsätze im Zeitraum von 1999 bis 2019 mehr als verdoppeln (+120,3 %)1.
Der HDE hat den steigenden Umsatz des Onlinehandels im Zeitraum 2000 bis 2019 von 1,3 Mrd. Euro auf 57,8 Mrd. Euro veröffentlicht2.
Da der Absatzweg Internet gegenüber dem stationären Handel weiter stark zunimmt, muss die Überwachung ihre Tätigkeit an diesen Wandel anpassen.
Herausforderungen in der Überwachung
Die Überwachung des Lebensmittelhandels im Internet stellt die Behörden vor große Herausforderungen.
- Anders als bei Ladengeschäften betreibt ein Teil der Onlinehändler seinen Handel in Privatwohnungen. Dieser Umstand erschwert den Vor-Ort-Behörden die Kontrolle der Geschäftsräume.
- In anderen Fällen verbirgt sich hinter der im Impressum angegebenen Adresse nur eine Briefkastenfirma, sodass der Lebensmittelunternehmer (LMU) sowie dessen Produkte nicht physisch greifbar sind. Gerade bei Kleinsthändlern ist häufig auch kein Warenlager vorhanden.
- Bei der Internetrecherche nach risikobehafteten Erzeugnissen kommt es zudem immer wieder vor, dass keine Angaben im Impressum vorhanden sind und damit die Ermittlung des verantwortlichen LMU erschwert wird.
- Weiterhin werden die Überwachungsbehörden mit häufig wechselnden Anbietern konfrontiert, da Websites schnell gestartet und geschlossen werden können.
- Eingehende Bestellungen werden an andere Vermarkter weitergeleitet, die dann die entsprechende Ware oftmals aus dem Ausland an den Kunden versenden.
Auch wenn es seit Dezember 2019 mit der neuen EU-Kontroll-Verordnung eine Rechtsgrundlage für die Behörden für eine anonyme Probenahme im Internet gibt, wird die Überwachung des Internethandels ständig auf dessen neue Entwicklungen reagieren und angepasst werden müssen.
Die bayerische Kontaktstelle Internethandel
Um auf die Missstände gezielt reagieren zu können, wurde bereits 2013 am LGL mit der Kontaktstelle Internethandel eine zentrale bayerische Koordinierungsstelle gebildet. Sie steht u. a. im engen Kontakt mit der ebenfalls im Jahr 2013 gegründeten Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin. Aufgaben der Kontaktstelle sind vor allem die fachliche Unterstützung der zuständigen Vor-Ort-Behörden, die Recherche nach nicht sicheren Erzeugnissen und anonyme Onlineprobenahmen.
Im Rahmen von verschiedenen Projekten werden durch die Kontaktstelle Internethandel jedes Jahr bei in Bayern ansässigen Internethändlern stichprobenartig amtliche Proben anonym online gezogen. Die Untersuchungsschwerpunkte liegen bei „Erzeugnissen des LFGB “, und variieren von tierischen und nichttierischen Lebensmitteln, Kosmetika sowie Bedarfsgegenständen.
Um die Einhaltung der lebensmittelhygienischen und -rechtlichen Vorgaben im Rahmen des Versandhandels zu überprüfen, werden auch kühlpflichtige Lebensmittel über online-Versand mit dem Ziel bestellt, die Einhaltung der Kühlkette zu überprüfen.
Gerade bei leicht verderblichen Lebensmitteln, wie frischem Geflügelfleisch und Hackfleisch, ist die Einhaltung der Kühlkette eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass der Verbraucher hygienisch einwandfreie und gesundheitlich unbedenkliche Produkte erhält. Die hier gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen niedrigen Kühltemperaturen, wie beispielsweise max. +4 °C für frisches Geflügelfleisch, stellen insbesondere bei Versand in den Sommermonaten eine Herausforderung für den Post- oder Kurierversand dar. Bei Eingang der Proben am LGL erfolgt eine sofortige Überprüfung der Temperatur sowie im Anschluss eine sensorische und mikrobiologische Untersuchung der bestellten Ware.
Untersuchungsergebnisse
Die Beanstandungsquote im Bereich der aus dem Internethandel stammenden Lebensmittel und Bedarfsgegenstände ist vergleichsweise hoch. Die Ergebnisse zu den einzelnen Untersuchungsschwerpunkten können in den Jahresberichten des LGL eingesehen werden.
Anmerkungen
1 : Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 063 vom 5. Oktober 2020 des Statischtischen Bundesamtes: Kaufhäuser in der Krise: 2,4 % weniger Umsatz im August 2020 gegenüber Vorjahr (destatis.de)
2 : Handelsverband Deutschland (HDE) - E-Commerce-Umsätze (einzelhandel.de)