Tabakerzeugnisse

Rohtabak ist der Ausgangsstoff für Tabakerzeugnisse, deren Konsum immer gesundheitsschädlich ist.
Die EU und Deutschland begegnen den hohen Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums mit einer immer stärkeren Gesundheitsschutzgesetzgebung. Beispiele sind die jüngst verschärften Kennzeichnungsvorschriften (u. a. kombinierte Text-Bild-Warnhinweise bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak, auch „Schockfotos“ genannt), die zahlreichen Werbeverbote, die Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden sowie die Meldepflicht für Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen.

Die wichtigsten Tabakerzeugnisse sind:

Zigaretten

Zigaretten werden aus fermentierten, getrockneten und feingeschnittenen Blättern der Tabakpflanze hergestellt. Oftmals enthalten sie homogenisierten Tabak (bestehend aus feingemahlenem Tabak und Bindemittel, Details siehe Zigarren) und Zusatzstoffe z. B. zur Feuchthaltung und zur Aromatisierung.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a Tabakerzeugnisgesetz dürfen Zigaretten und auch Tabak zum Selbstdrehen von Zigaretten nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein charakteristisches Aroma haben (z. B. fruchtig nach Erdbeere oder nach Vanille). Das heißt, sie dürfen kein Aroma aufweisen, das vom typischen Tabakgeruch bzw. –geschmack abweicht und durch Zusatzstoffe erzeugt wird. Eine zeitlich begrenzte Ausnahme gibt es für Produkte, deren EU-weite Verkaufsmenge 3 % oder mehr Marktanteile ausmacht. Deshalb dürfen Mentholzigaretten bis zum 20.5.2020 vertrieben werden.

Feinschnitt = Tabak zum Selbstdrehen von Zigaretten

Feinschnitt-Tabak besteht aus einer Mischung verschiedener Tabaksorten, die fein geschnitten ist. Die Schnittbreite liegt in der Regel zwischen 0,3 und 0,65 mm. Feinschnitt wird durch den Konsumenten selbst von Hand oder mit einer kleinen Tabakdrehmaschine mit Zigarettenpapier umwickelt. Daneben können Zigaretten aus Feinschnitt auch mit Hilfe von Stopfgeräten und Zigarettenfilterhülsen gefertigt werden.

Zigarren und Zigarillos

Zigarren/Zigarillos werden ebenfalls aus verschiedenen Tabaksorten hergestellt. Die Tabakeinlage wird von einem Umblatt zusammengehalten und schließlich noch vom äußeren Deckblatt umhüllt. Für Zigarillos wird häufig als Umblatt und teilweise auch als Deckblatt homogenisierter Tabak* verwendet.
*Homogenisierter Tabak wird auch als rekonstituierter Tabak, oder Bandtabak oder Tabakfolie bezeichnet. Das Produkt besteht überwiegend aus kleingemahlenen Tabakteilen und Bindemitteln, die zu einem Band ausgewalzt werden. Bandtabak weist eine gleichmäßige Konsistenz und höhere Reißfestigkeit auf und findet deshalb z. B. als Umblatt bei maschinell hergestellten Zigarillos Verwendung.
Laut § 18 Tabakerzeugnisverordnung muss Bandtabak (Tabakfolie) mindestens 75 % Tabak in der Trockenmasse enthalten.

Pfeifentabak

Pfeifentabak ist geschnittener, loser Tabak. Die Schnittbreite liegt in der Regel zwischen 1,5 und 3,5 mm. Pfeifentabak ist meist stark aromatisiert. Zum Konsum wird der Tabak in eine Pfeife gestopft.


Wasserpfeifentabak

Im Gegensatz zu Pfeifentabak enthält Wasserpfeifentabak einen deutlich höheren Anteil an Feuchthaltemitteln (wie z.B. Glycerin, 1,2-Propylenglykol). Des Weiteren sind die Produkte meist sehr stark aromatisiert. Zum Konsum wird die feuchte Tabakmischung in einer Wasserpfeife verschwelt.
Im neuen Tabakerzeugnisgesetz und der neuen Tabakerzeugnisverordnung ist der bisherige Summengrenzwert für Feuchthaltemittel von 5 % nicht mehr enthalten.

Schnupftabak

Bei Schnupftabak handelt es sich um eine fein gemahlene Mischung aus einer oder mehreren Sorten Tabak, die in kleinen Prisen (circa 30 bis zu 200 mg) in die Nase eingezogen wird. Das Produkt wird nach einer kurzen Verweildauer durch Schnäuzen wieder entfernt. Die Nikotinaufnahme erfolgt über die Nasenschleimhaut. Neben Tabak enthält Schnupftabak auch Zusatzstoffe, unter anderem Feuchthaltemittel (zum Beispiel Paraffinöl) und eine Reihe von Geruchs- und Geschmacksstoffen (zum Beispiel Menthol, Pfefferminzöl, Fruchtessenzen)

Kautabak

Kautabak besteht im Regelfall aus verarbeiteten Tabakblättern, die mit Soßen unterschiedlicher Geschmacksrichtungen durchtränkt werden und anschließend – je nach Machart des Produktes – zu Strängen aufgerollt, zu einem Riegel gepresst oder mit einem Deckblatt zu einem langen Seil versponnen werden. Zum Konsum legt man ein Kautabakstückchen in die Wangenfalte und wenn die Wirkung des Tabaks nachlässt, wird er gekaut.

Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch

Unter dieser Bezeichnung werden alle Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch - mit Ausnahme von Erzeugnissen, die zum Inhalieren oder Kauen bestimmt sind - zusammengefasst, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch bestehen meist aus feingemahlenem Tabak, dem z. B. noch Wasser, Salze, Feuchthaltemittel und verschiedene Aromastoffe zugesetzt werden. Die Produkte werden lose oder portioniert in kleinen, porösen Zellulosebeutelchen angeboten. Zum Konsum platziert man das Produkt meist unter die Lippe oder in die Wangentasche, wo es dann verbleibt, bis die Nikotinabgabe und damit die Wirkung vorüber ist.
Nach § 11 Tabakerzeugnisgesetz ist es verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen. Als Beispiel ist hier „Snus“ zu nennen.