Allergene- ein vielschichtiges Thema im Gesundheits- und Verbraucherschutz

Hintergrund

Allergien können ein großes gesundheitliches Risiko darstellen und gehören in Deutschland zu den häufigsten Erkrankungen überhaupt. Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittel beschäftigen sich mit Gesundheitsrisiken, die von Allergenträgern wie z.B. Pollen ausgehen. Zum Schutz des Verbrauchers werden auch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika auf bestimmte allergieauslösende Stoffe untersucht und es wird überprüft, ob die rechtlichen Anforderungen (Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungspflichten) eingehalten werden. Auch Kennzeichnungspflichten für bekannte Auslöser von Unverträglichkeiten, wie beispielsweise Gluten und Laktose, werden kontrolliert.

Was ist ein Allergen?

Ein Allergen ist ein vorwiegend harmloser Umweltstoff oder ein Lebensmittel, den das Immunsystem nach wiederholtem Kontakt als fremd erkennt und der bei bestimmten Individuen eine unerwünschte, nicht angemessene Immunantwort im Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit auslöst. Viele Stoffe in der Umwelt können Allergien auslösen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff „Allergen“ meist die Allergenquelle oder der Allergenträger (z.B. Pollen oder Erdnuss) verstanden. Im naturwissenschaftlichen Sinne ist ein Allergen ein bestimmtes Molekül, z.B. ein bestimmtes Protein in Pollen oder Erdnüssen.

Wie äußert sich eine Allergie?

Die Allergie entwickelt sich in zwei Stufen: Im ersten Schritt gibt es nach Allergen-Kontakt eine Immunantwort, die von dem Betroffenen unbemerkt bleibt, da er sich gesund fühlt. Diese Phase wird als Sensibilisierung bezeichnet. In der zweiten Phase bemerkt der Betroffen nach erneutem Allergen-Kontakt Krankheitszeichen, die an unterschiedlichen Organen wie Haut, Schleimhaut, Lunge, Augen, Nase, Rachen oder im Magen-Darm-Trakt auftreten können. Zu den wichtigsten allergischen Krankheitsbildern gehören der allergische Schnupfen („Heuschnupfen“), das allergische Asthma bronchiale, die Nesselsucht (Urtikaria), das atopische Ekzem (Neurodermitis), Kontaktallergien, Nahrungsmittelallergien und die lebensbedrohliche Form des allergischen Schocks (Anaphylaxie).

Welche Stoffe können Allergien auslösen?

Es gibt eine große Zahl unterschiedliche Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen Allergien auslösen können. Für die amtliche Überwachung ist nur eine begrenzte Auswahl von Allergenen wichtig.

Kontaktallergene

Fremdstoffe, die vorrangig bei direktem Kontakt mit der Haut zu allergischen Reaktionen führen, heißen Kontaktallergene. Nur ein Teil der etwa 3000 Kontakt-Allergene führt häufig zu allergischen Reaktionen.

Schwermetalle

Nickel und Chrom in sechswertiger Form können in Textilien, Lederwaren oder Tätowiermitteln enthalten sein. Das LGL prüft anhand von Untersuchungsergebnissen, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

weitere Informationen:
Nickelabgabe von Bedarfsgegenständen
Chrom VI in Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt
Schwermetalle in Tätowiermitteln und Permanent-Make-up - Untersuchungsergebnisse 2013

Duftstoffe

Mehr als 2.500 Duftstoffe werden in Parfüms und parfümierten kosmetischen Produkten, Waschmitteln, Weichspülern und anderen Haushaltsprodukten eingesetzt, um ihnen einen spezifischen als angenehm empfundenen Duft zu verleihen. Davon sind derzeit 54 einzelne Duftstoffe und 28 Naturextrakte (ätherische Öle) wissenschaftlich anerkannte Kontaktallergene für den Menschen.

Am LGL werden Untersuchungen auf Duftstoffe in Kosmetika und in Verbraucherprodukten durchgeführt und es wird geprüft, ob Deklarationspflichten, vorgeschriebene Kennzeichnung oder Anwendungsverbote eingehalten werden.

weitere Informationen:

Allergene Farbstoffe

Verschiedene Farbstoffe können Allergien auslösen. Hierzu gehören Kaliumdichromat, p-Phenylendiamin (PPD) und unterschiedliche Dispersionsfarbstoffe. PPD wird in Permanenthaarfärbemitten eingesetzt und ergibt eine dunkelbraune bis schwarze Farbe. Auf PPD und Dispersionsfarbstoffe wie Dispers Blau 106/124 und Dispers Orange 3 reagierten Patienten mit der Verdachtsdiagnose Textilallergie häufiger im Vergleich zu anderen Textilfarbstoffen. Am LGL wurden sowohl Haarfärbemittel- als auch Textilproben z.B. Faschings- und Halloweenkostüme, Badebekleidung, Strumpfwaren untersucht.

Weitere Informationen:

Isocyanate

Der Vertreter Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI) ist im Anhang XVII Eintrag 56 der REACH-VO gelistet. Ein Gemisch darf an die breite Öffentlichkeit nur abgegeben werden, wenn die festgelegte Konzentration an MDI von0,1 Gew.-% nicht überschritten wird. Auch werden weitere Zudem sind weitere Auflagen zum Schutz des Verbrauchers gemacht zu beachten. Hierzu gehören beispielsweise Hinweise auf der Verpackung für sensibilisierte Personen und Asthmatiker sowie geeignete Schutzhandschuhe, welche der Verpackung beigelegt werden müssen.

Das LGL hat zwar keine Bestimmung der Gehalte an Isocyanaten in Klebstoffproben durchgeführt, aber im Rahmen der Marktüberwachung wurden jedoch die Kennzeichnungsvorgaben nach CLP-Verordnung und die Auflagen nach gemäß REACH-VO überprüft.

Weitere Informationen:

Proteine

Proteinmoleküle aus Pflanzen, Tieren oder Schimmelpilzen können bei bestimmten Individuen zu allergischen Reaktionen führen. Beispielsweise sind Pollen, Tierhaare, Kot und Epithelien der Hausstaubmilbe oder Schimmelpilzsporen Allergenträger für Eiweißmoleküle. Etwa 880 allergene Proteine und Glycoproteine aus Schimmelpilzen, Pflanzen und Tieren sind in einer Datenbank der WHO/IUIS gelistet. Dem Träger Hausstaubmilbe werden dort 31 verschiedene allergene Proteine, der Gruppe der Schimmelpilze 88 unterschiedliche Proteine zugeordnet. Diese Allergene werden in der Regel über die Luft verbreitet, man spricht von Aeorallergene oder Inhalationsallergenen.

Das LGL betreibt ein Polleninformationssystem, das den Pollenallergikern Informationen zur Pollenbelastung der Luft zur Verfügung stellt. Außerdem informiert es im Internetangebot des LGL über Gesundheitsrisiken, die von Allergenträgern wie z.B. dem Prozessionsspinnern, Schwammspinner, Ambrosia oder in Schimmelpilzsporen enthaltende Partikel in der Innenraumluft ausgehen.

Weitere Informationen:

Allergene Proteine aus Samen, Körnern, Früchten oder Eiern und Kuhmilch werden i.d.R. mit der Nahrung in den Körper aufgenommen. Sie werden als Nahrungsmittelallergene bezeichnet.
Das LGL überprüft, ob die Kennzeichnungspflichten für Allergenen in Lebensmitteln eingehalten werden.

Weitere Informationen:

Was sind Lebensmittelunverträglichkeiten (Intoleranzen)?

Lebensmittelunverträglichkeiten sind von Nahrungsmittelallergien abzugrenzen. Bei Lebensmittelunverträglichkeiten handelt es sich um unerwünschte Reaktionen des Körpers auf bestimmte Lebensmittelbestandteile. Unverträglichkeiten können auf natürliche Bestandteile des Lebensmittels z.B. auf Milchzucker oder auf die während der Herstellung des Lebensmittels zugesetzten Stoffe erfolgen. Zu den Lebensmittelzusatzstoffen, die Intoleranzen auslösen können, gehören Vertreter der Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker. Lebensmittelunverträglichkeiten treten weitestgehend mengenabhängig und zum Teil nur zeitlich befristet auf. Die Unverträglichkeitsbeschwerden sind nicht Folge einer allergischen Reaktion, sondern haben andere Ursachen wie z.B. einem gestörten Abbau von Nahrungsbestandteilen im Darm durch Mangel eines bestimmten Enzyms. Ein Beispiel hierfür ist die Unverträglichkeit gegen Schwefeldioxid und Sulfit-Salz, die vielen Lebensmitteln zugesetzt werden. Das ausgelöste Krankheitsbild kann dem einer Allergie ähneln (die sogenannte Pseudoallergie).
Einen Sonderfall nimmt die Zöliakie ein. Dabei handelt es sich eine Autoimmunkrankheit, die nur bei Zuführung eines bestimmten Proteins (Gluten), das z.B. in heimischen Getreidesorten vorkommt, symptomatisch wird und eine lebenslange Ernährungsumstellung mit sich bringt.
Im Rahmen der amtlichen Überwachung stehen folgende zwei Unverträglichkeiten im Vordergrund:
1. die Zöliakie
2. die Unverträglichkeiten von Schwefeldioxid und Sulfit-Salze
Zu 1.
Bei der Zöliakie handelt es sich um eine chronische Entzündung des Dünndarms, die sich bei genetisch vorbelasteten Personen manifestiert. Auslöser ist eine fehlgerichtete Immunantwort auf das Klebereiweiß Gluten und verwandte Proteine, die in bestimmten Getreidesorten wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel enthalten sind. Die dadurch entstehende Schädigung der Darmschleimhaut kann zur verminderten Aufnahme von Nährstoffen (Malabsorption) und zu entsprechenden Folgeerkrankungen führen.

Lebensmittel, die als glutenfrei beworben werden, dürfen maximal einen Gehalt an 20 ppm Gluten aufweisen. Ob diese rechtliche Vorgabe eingehalten wird, wurde und wird regelmäßig vom LGL in entsprechenden Lebensmittelproben überprüft.

Weitere Informationen:

In den letzten Jahren sind weitere Weizen-abhängige Erkrankungen, die Weizenallergie und die „Nicht-Zöliakie-Nicht-Weizenallergie-Weizensensitivität“ Gegenstand wissenschaftlicher Forschung sowie intensiver Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit geworden. Diese Erkrankungen sind jedoch von der Zöliakie abzugrenzen.

Zu 2.
Wegen der wachstumshemmenden Wirkung gegenüber Hefen, Pilzen und Bakterien werden Schwefeldioxid und Sulfitsalze als Konservierungsmittel vielen Lebensmitteln zugefügt. So gehören dazu beispielsweise Trockenfrüchte, Fruchtfüllungen z.B. in Backwaren, oder Kartoffelteige. Das LGL prüft in Lebensmittelproben, ob Höchstmengen überschritten und Kennzeichnungspflichten erfüllt werden.

Weitere Informationen:

Informationsquellen

Informationen zu Krankheitsbildern und Häufigkeiten der Krankheiten:

Fachinformationen zu Allergenen

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