Gemüseerzeugnisse

tiefgefrorene Gemüsemischung

Warenkunde

Gemüseerzeugnisse im Sinne der Leitsätze sind Erzeugnisse aus Gemüse, Teilen von Gemüse oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind.

Dazu gehören insbesondere

  • tiefgefrorenes Gemüse,
  • Gemüsekonserven,
  • Gemüse mit Essig,
  • pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware,
  • Salzdillgurken,
  • verarbeiteter Rotkohl und
  • Sauerkraut.

Gemüseerzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Sie sind praktisch frei von mineralischen Bestandteilen wie Erde oder Sand und von sonstigen Verunreinigungen und nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, z. B. Unkräutern, Stroh oder Schädlingen.

Besondere Erwähnung verdienen in diesem Zusammenhang getrocknete Algenprodukte. Getrocknete Meeresalgen, die als Beilage zu Reis oder Gemüse gegessen werden, können sehr hohe Jodgehalte aufweisen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko von getrockneten Meeresalgen bewertet. Hier kann es zu einer exzessiven Jodaufnahme und in der Folge zu Störungen der Schilddrüsenfunktion und teilweise erheblichen Gesundheitsschäden kommen.

Die Jodgehalte in getrockneten Algen- und Seetangprodukten sind im Vergleich zu anderen Lebensmitteln besonders hoch und liegen zwischen 5 und 11.000 Milligramm pro Kilogramm Trockengewicht. Um den Verbraucher vor allzu jodreichen Meeresalgenprodukten zu schützen, sollten Hersteller und Anbieter von Algenprodukten genaue Angaben zur verwendeten Algenmenge machen, ebenso zu deren Zubereitung sowie zum Jodgehalt und der maximal zu empfehlenden täglichen Verzehrsmenge, die sich an der empfohlenen täglichen Jodzufuhr orientieren muss. Nur so können Verbraucher die durch ein solches Produkt tatsächlich verzehrte Jodmenge ermitteln und vor Gesundheitsgefahren geschützt werden.

Zu wenig Jod – wir benötigen zusätzliches Jod in Form von Jodsalz, weil Deutschland ein Jodmangelgebiet ist – ist jedoch genauso schädlich für die Gesundheit wie zu viel Jod, z. B. in Form stark jodhaltiger Algenprodukte.

Was wird generell untersucht?

  • Sensorische Untersuchung (Aussehen, Geruch und Geschmack)
  • Farbstoffe und Konservierungsstoffe in Konserven
  • Süßstoffe in Gurkenkonserven
  • Sulfit in Trockentomaten
  • Eisengehalt in schwarzen Oliven
  • Nitrat in Tiefkühlspinat
  • Jod und Arsen in Algentrockenprodukten
  • Keimbelastung von Schnittsalaten
  • Pflanzenschutzmittel
  • Schädlingsbefall sowie
  • potenziell toxische Beikräuter wie z. B. Jakobskreuzkraut (Senecio) bei Salatmischungen
  • Überprüfung der Nährwertangaben

 

Rechtliche Grundlagen

  • Basisverordnung (EG) 178/2002
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
  • Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
  • Leitsätze für Gemüseerzeugnisse