Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2011

Lebensmittel werden mit Gamma-, Röntgen- oder Elektronenstrahlen behandelt, um Verderbnis erzeugende und gesundheitsschädliche Mikroorganismen abzutöten. Dadurch verlängert sich die Haltbarkeit von Lebensmitteln und die Lebensmittelsicherheit wird erhöht. Bei dieser Form von Lebensmittelbestrahlung wird das Lebensmittel selbst nicht radioaktiv. In Deutschland ist eine Lebensmittelbestrahlung zur Keimreduzierung nur für Kräuter und Gewürze und über eine Ausnahmegenehmigung für tiefgefrorene Froschschenkel zugelassen. Werden Produkte

bestrahlt, muss diese Behandlung durch die Angabe „bestrahlt“ oder “mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet werden. Für alle anderen Lebensmittel gilt in Deutschland weiterhin ein Bestrahlungsverbot. In anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen auch Lebensmittel wie Getreideprodukte, Garnelen oder Trockenobst bestrahlt werden. Zahlreiche Untersuchungen in internationaler Zusammenarbeit bestätigten wiederholt die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittelbestrahlung.

Bestrahlung von Kräutern und Gewürzen

Die Lebensmittelbestrahlung bietet vor allem bei Kräutern und Gewürzen eine sichere und rückstandsfreie Alternative zur chemischen Desinfektion und wird weltweit in vielen Staaten eingesetzt. Die meisten Pflanzen, die als Gewürze verwendet werden, bevorzugen ein überwiegend sonniges, warmes Klima. Da die Pflanzen unter freiem Himmel wachsen, können krankheitserregende Keime beispielsweise durch Vögel, Nager oder auch durch organische Düngung
übertragen werden. Die klimatischen Bedingungen können zu erhöhter Verkeimung führen. Mit krankheitserregenden Mikroorganismen belastete Gewürze können sich wiederum in anderen Lebensmitteln wie Fleisch oder Salate vermehren und die Gesundheit gefährden.

Bei etwa einem Drittel der insgesamt 871 Lebensmittelproben die das LGL 2011 untersuchte, handelte es sich um Kräuter und Gewürze (siehe Tabelle).

Bei zwei Proben Chiliflocken und bei Gewürzen aus einem asiatischen Instantgericht stellte das LGL eine Bestrahlung fest, die nicht entsprechend gekennzeichnet war. Unrechtmäßig bestrahlt waren drei Nahrungsergänzungsmittel, eine Probe getrocknete Stachelmakrele und eine Probe Garnelen aus Vietnam. Die Beanstandungsquoten für nicht korrekt gekennzeichnete Lebensmittel von 0,9 % und der Anteil von unzulässig bestrahlten Proben von ebenfalls unter 1 % entsprechen den Ergebnissen der Vorjahre.

Lebensmittel zum Bestrahlungsnachweis
Lebensmittel wichtige Herkunfts- länder Anzahl ohne Beanstan- dung Anzahl bestrahlter Proben mit fehlender Kennzeichnung Anzahl Proben mit unerlaubter Bestrahlung
Rohmilchkäse Deutschland, Frankreich 17    
Eiprodukte Deutschland 4    
Fleisch,
Fleischprodukte
Deutschland, Europa 121    
Fisch,
auch getrocknet
Europa, Türkei, Deutschland 28   1
Krustentiere, Schalentiere Europa, Asien, Neuseeland, Chile 64   1
Ölsaaten,
Nüsse
Südamerika, USA, Europa 27    
Getreide,
-erzeugnisse
Europa 23    
Frisches, getrocknetes Gemüse Deutschland, Europa, Asien, Südafrika 39  
getrocknete
Pilze
Europa, Asien 25  
Instantgerichte,
-soßen
Asien, Türkei 79 1
Fertiggerichte Deutschland, Europa 2    
Trockenfrüchte,
Früchte
Europa, Südamerika, Südafrika 65    
Kräuter,
Gewürze
Asien, Europa, Südamerika 246 2  
Tee,
Teeerzeugnisse
 Asien, Europa 55
Nahrungsergän-
zungsmittel
Deutschland, Europa, USA 65   3
Sonstiges 3  
gesamt   863 3 5

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