Der Arbeitsschutz umfasst die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Er dient der Erhaltung der Gesundheit, der Arbeitskraft und der Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen. Arbeitsschutz umfasst allgemeinen, technischen, stofflichen und sozialen Arbeitsschutz sowie Arbeitsmedizin. Von besonderer Bedeutung sind dabei Aspekte der Prävention von Gesundheitsschäden bei Beschäftigten.
Aufgabe des allgemeinen Arbeitsschutzes ist es sicher zu stellen, dass die Grundsätze des Arbeitsschutzes sowie die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehalten werden. Eine besondere Rolle spielen die grundsätzliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Einschätzung besonderer Gefährdungen.
Technischer Arbeitsschutz soll sicher stellen, dass gesetzliche Bestimmungen zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie zur Benutzung dieser Arbeitsmittel durch die Beschäftigten eingehalten werden.
Der stoffliche Arbeitsschutz beschäftigt sich mit dem Nachweis von gefährlichen Arbeitsstoffen und hat zum Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit solchen Stoffen zu verbessern und Risiken zu vermindern.
Die Aufgabe des sozialen Arbeitsschutzes umfasst im Wesentlichen den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes sowie der gesetzlichen Bestimmungen für die Beschäftigten im Transportwesen (Sozialvorschriften im Straßenverkehr).
Die Arbeitsmedizin hat zur Aufgabe, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsplatz zu fördern, zu erhalten und wiederherzustellen, wobei der Vorsorgegedanke im Vordergrund steht.