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Meldepflicht und Vergütung
Meldepflicht und Vergütung
Meldepflichtig sind alle Ärzte und medizinischen Einrichtungen, die einen Beitrag zu Diagnose, Therapie oder Nachsorge einer Tumorerkrankung erbracht haben.
Erfahren Sie mehr zum Thema Melde- und Informationspflicht:
Die Krankenkassen bezahlen für gültige Meldungen an das Krebsregister eine Meldevergütung.
Weitere Information zur Meldevergütung:
Melden - aber wie?
Möglichkeiten Meldungen zu übermitteln.
Melden - aber wie?
Möglichkeiten Meldungen zu übermitteln.
Das Bayerische Krebsregister bietet verschiedene Möglichkeiten an um Meldungen zu übermitteln.
Einzelmeldungen können über das Meldeportal übermittelt werden. Video-Tutorials und weitere Information unter der Rubrik Meldeportal:
Eine Möglichkeit zur Meldung ist die Übermittlung von ausgefüllten Meldebögen.
Eine weitere Möglichkeit ist die elektronische Übermittlung im einheitlichen XML-Format.
Zur Unterstützung bieten wir kostenlose Schulungen an:
Weitere Informationen gibt es in der aktuellen Meldebroschüre, in den Downloads und FAQs:
Qualität
Qualitätskonferenzen
Zur Qualitätsicherung der onkologischen Versorgung werden regionale sowie landesweite Qualitätskonferenzen durchgeführt.
Behandlungsbezogener Datenabruf
Behandlungsbezogener Datenabruf
Nach dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) haben klinische Krebsregister die Aufgabe, Behandlungsdaten und Auswertungsergebnisse an die meldenden Einrichtungen zurück zu melden, um damit die interdisziplinäre, direkt patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung zu fördern.
FAQs und Newsletter
FAQs und Newsletter
Für weitere Hilfe finden sie FAQs hier:
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Allgemeine Informationen
- Artikel zum neuen Bayerischen Krebsregistergesetz im Bayerischen Ärzteblatt 6/2017
- Die Meldebroschüre steht als PDF-Dokument oder als Druckversion zur Verfügung. Sie fasst alle wichtigen Informationen zur Krebsregistrierung in Bayern zusammen - von der Meldepflicht über Inhalt und Form bis zur Vergütung der Meldungen und den Möglichkeiten der Datennutzung.
Dokument aktualisiert am: 07.04.2025
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