Kennzeichnung von Allergenen in Bedarfsgegenständen
Ein Allergen ist ein vorwiegend harmloser Umweltstoff, den das Immunsystem nach wiederholtem Kontakt als fremd erkennt und der bei bestimmten Individuen eine unerwünschte, nicht angemessene Immunantwort im Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit auslöst. Da Fremdstoffe aus Bedarfsgegenständen vorrangig bei direktem Kontakt mit der Haut zu allergischen Reaktionen führen, spricht man von Kontaktallergenen.
Bekleidungstextilien können eine Vielzahl an chemischen Substanzen enthalten, welche allergieauslösend wirken.
Hierzu zählen gemäß BfR Stellungnahme Nr.041/2012 49 Farbstoffe, von denen etwa zwei Drittel Dispersionsfarbstoffe sind. Zu den am häufigsten nachgewiesenen Dispersionsfarbstoffe mit allergenem Potenzial gehören Blue 106, Yellow 3, Red 1, Blue 102, Blue 124, Orange 37/76 und Brown 1.
Daneben sind Kaliumdichromat, DImehtylfumarat und Formaldehyd als allergieauslösenden Hilfsmitteln bei den Textilien zu nennen.
Im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel schreibt die europäische Detergenzien-Verordnung 648/2004/EG eine Deklarationspflicht allergener Duftstoffe ab einer Konzentration von 0,01 % vor. Zudem gelten Konservierungsstoffe wie Isothiazolinone und Benzalkoniumchlorid als Kontaktallergen bei Hautberührung.