Weinähnliche Getränke sowie deren Weiterverarbeitungserzeugnisse
Warenkunde
Weinähnliche Getränke sind alkoholische Getränke, die wie Wein durch alkoholische Gärung hergestellt werden, aber eben nicht aus Trauben, sondern aus anderen Früchten, Rhabarberstängeln oder Honig. Beispiele sind Apfelwein, Erdbeerperlwein, Birnenschaumwein und Met.
Diese Produkte können durch Zusatz von Kräutern und anderen aromatisierenden Stoffen oder auch anderen Getränken weiterverarbeitet werden. Zu solchen weiterverarbeiteten Erzeugnissen gehören z. B. Kirschglühwein, Gespritzter, Erdbeerwein-Bowle oder Fruchtwein-Apéritiv.
Was wird generell untersucht?
Frucht-, Obstweine wie zum Beispiel Erdbeerwein, Apfelmost, Cidre sowie Fruchtperl- und schaumweine, Honigweine, daraus hergestellte Cocktails und Bowlen, sowie Fruchtglühweine gehören zum festen Untersuchungsprogramm des LGL. Diese Erzeugnisse dürfen zur Stabilisierung geschwefelt werden. Diese Schwefelung muss allerdings deklariert werden. Deshalb zählt die Bestimmung des SO2-Gehaltes ebenso wie die Überprüfung des deklarierten Alkoholgehaltes zu den Routineaufgaben des LGL.
Durch weitere, umfangreichere Untersuchungen werden außerdem die Identität der Früchte, die Verwendung einwandfreier Rohware sowie der sachgerechte Verlauf der alkoholischen Gärung kontrolliert.
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke (Alkoholhaltige Getränke-Verordnung – AgeV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1255)
- Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke des Deutschen Lebensmittelbuches vom 27.11.2002 (Beilage Nr. 46b zum BAnz. vom 07.03.2003, GMBl. Nr. 8-10 S. 153 vom 20.02.2003)