Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in pflanzlichen Lebensmitteln

Trauben Nach dem Behandeln von Obst, Gemüse, Getreide, anderen Ackerbaukulturen oder von gelagerten Erntegütern hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob später in den Lebensmitteln noch Spuren der Pflanzenschutzmittel (PSM) vorhanden sind. So kann ein weitgehender biologischer Abbau bis zum Erntetermin den Gehalt an PSM deutlich verringern. Die Zunahme an Pflanzenmasse während des Wachstums bewirkt eine "Verdünnung" des Stoffes und auch das Verdampfen von der Oberfläche oder das Abwaschen durch Niederschläge tragen zu Verminderung der Gehalte bei. Trotz dieser Reduktionsvorgänge ist es oft nicht vermeidbar, dass geringe Rückstände in den Lebensmitteln zu finden sind.

Diese sollen nach dem Willen des Gesetzgebers so niedrig liegen, wie es bei sachgerechter Anwendung der Pflanzenschutzmittel möglich ist. Sie dürfen aber niemals höher sein als es aus Gründen des Gesundheitsschutzes vertretbar ist. Zum Schutz des Verbrauchers vor unnötig hohen Rückständen und daraus resultierenden möglichen Risiken werden Rückstandshöchstgehalte festgesetzt, die beim Verkauf von Lebensmitteln ab der ersten Handelsstufe nicht überschritten sein dürfen. Für den rechtmäßigen Handel mit Lebensmitteln ist in erster Linie der Hersteller und/oder der Importeur der Produkte verantwortlich. Beide haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht regelmäßig zu kontrollieren, ob die angebotene Ware den rechtlichen Vorgaben entspricht und ob mögliche Rückstände unter den gesetzlich zulässigen Höchstmengen liegen.

Was macht das LGL?

Die Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung besteht darin, durch Stichproben zu prüfen, ob die Verantwortlichen ihrer Verpflichtung nachkommen, die rechtlichen Vorgaben einhalten und somit nur einwandfreie Ware in den Handel gelangt. Die dazu notwendigen Rückstandsuntersuchungen werden in Bayern im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt.

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