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Grenzbereich Lebensmittel – tierische Nebenprodukte
Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (TNP) sind aus hygienischer Sicht von Lebensmitteln klar zu trennen. Zudem ist die Entscheidung des Lebensmittelunternehmers, ein Produkt als „nicht mehr zum menschlichen Verzehr bestimmt“ einzustufen (Zweckbestimmung), unumkehrbar. Hier handelt es sich z. B. um ehemalige Lebensmittel, die ein Lebensmittelunternehmer nicht mehr in den Verkehr bringen will, weil die Verpackung beschädigt oder das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, aber auch, weil hierfür kein Markt als Lebensmittel vorhanden ist (z. B. Innereien, diese werden überwiegend zu Heimtierfutter verarbeitet). Bei bestimmten TNP handelt es sich per Gesetz bereits um „untaugliche“ bzw. „nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Teile“, wie z. B. Stichfleisch (Fleischabschnitte der Stichstelle) oder Teile mit Kontaminationen.