Uran

Uran kommt in den Umweltkompartimenten Boden, Wasser und Luft als radioaktives Schwermetall in einer Mischung aus drei Isotopen U 238, U 235 und U 234 vor. Es ist Bestandteil von etwa 200 gesteinsbildenden Mineralien. Bekannte Beispiele hierfür sind Pechblende, Granit, oder Glimmer. Dass bayerische Böden Uran enthalten und somit eine geogene (natürlich vorkommende) Hintergrundbelastung haben, wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt ermittelt.

Neben diesem Uranvorkommen kann ein zusätzlicher Eintrag auf landwirtschaftlich genutzten Flächen durch mineralhaltigen Phosphatdünger erfolgen. Je nach Gesteinsart können Grund- sowie Trinkwasser unterschiedlich hohe Konzentration an Uran enthalten.

Lebensmittel enthalten in der Regel geringe Urangehalte (unter 1 bis wenige µg/kg). Folglich erfolgt die Uranaufnahme der Bevölkerung hauptsächlich über Trinkwasser und zu einem geringen Anteil über die Nahrung. Während die Datenlage zum Schwermetallgehalt an Uran in Lebensmitteln ausreichend ist, ist die Datenlage zur radioaktiven Belastung des Menschen über Lebensmittel noch dünn. Deshalb wird hierzu aktuell eine Studie vom Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. Zur Bewertung, welches Risiko für den Menschen durch eine bestimmte Uranaufnahme besteht, muss zum einen die Schädlichkeit des Schwermetalls Uran und zum anderen die Belastung des Menschen durch die Radioaktivität berücksichtigt werden.

Uran kann wie andere Schwermetalle vor allem die Nieren schädigen, da es sich dort anreichert. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit hat die Weltgesundheitsbehörde einen Richtwert von 30 µg/l für die lebenslange tägliche Aufnahme abgeleitet. Der Grenzwert in der Trinkwasserverordnung liegt noch um den Faktor 3 niedriger (10 µg/l). Außerdem enthält die Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser einen Grenzwert für Tafelwasser, das zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden soll, in Höhe von 2 µg/l. In den Körper aufgenommenes radioaktives Uran zerfällt – wie andere radioaktive Elemente auch – u. a. unter Aussendung von energiereicher Alphastrahlung. Diese kann das umliegende Gewebe schädigen und somit zu einem zusätzlichen Krebsrisiko führen. Zum Schutz des Menschen vor radioaktiver Belastung enthält die Trinkwasserverordnung einen Parameterwert für die Richtdosis in Höhe von 0,1 Millisievert pro Jahr (mSv/a). Die Richtdosis ist definiert als effektive Ingestionsfolgedosis, die sich für eine erwachsene Referenzperson infolge der Aufnahme aller im Trinkwasser nachgewiesen Radionuklide sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprungs, mit Ausnahme von Tritium, 222Rn und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten sowie 40Kalium, während eines Jahres ergibt. Für eine erwachsene Referenzperson wird für die Berechnung der Richtdosis eine Trinkwasseraufnahme von 730 l pro Jahr angenommen. Die Aktivitätskonzentrationen von 234U und 238U gehen in die Bestimmung der Richtdosis mit ein.

Quellen und weitere Hinweise