Biologische Arbeitsstoffe
Zu den biologischen Arbeitsstoffen gehören natürliche und gentechnisch veränderte Viren, Pilze, Bakterien, Protozoen, Zellkulturen, humane Endoparasiten sowie mit transmissiblen, spongiformen Enzephalopathien (TSE) assoziierte Agenzien, die beim Menschen Infektionen, aber auch sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Bei Tätigkeiten in der natürlichen Umwelt können biologische Arbeitsstoffe auch durch Tiere und Parasiten auf entsprechend exponierte Beschäftigte übertragen werden (Zoonosen).
Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind biologische Arbeitsstoffe entsprechend des von ihnen ausgehenden Infektionsrisikos in Risikogruppen einzustufen. Der Arbeitgeber hat für jeden biologischen Arbeitsstoff die Infektionsgefährdung und die Gefährdungen durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen unabhängig voneinander zu beurteilen. Diese Einzelbeurteilungen sind zu einer Gesamtbeurteilung zusammenzuführen, auf deren Grundlage die Schutzmaßnahmen festzulegen und zu ergreifen sind.