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Tiertransport
Abb. 1: Anhänger für Tiertransport
Tiertransporte sind grundsätzlich mit Belastungen für die Tiere verbunden, da sie mit einer unbekannten Umgebung, den Bewegungen des Fahrzeugs, belastenden Klimabedingungen und oft auch mit unbekannten Artgenossen konfrontiert werden. Insbesondere Nutztiere werden in großem Umfang national und international, im Laufe ihres Lebens auch oft mehrfach, transportiert. Die Europäische Kommission geht derzeit von jährlich rund 170 Millionen Nutztiertransporten aus. Die besonders kritischen Langstreckentransporte (länger als acht Stunden) machen davon etwa 10% aus.
Tiertransporte beschränken sich allerdings nicht nur auf den Nutztierbereich. Auch der weltweite Handel von Tieren macht deren Transport unumgänglich. Dabei besteht bei ungünstigen Bedingungen die Gefahr von Todesfällen.
Im Nutztierbereich sind Tiertransporte aus Tierschutzsicht besonders kritisch zu sehen. Grundsätzlich gilt, dass Transporte umso belastender sind, je länger sie dauern. Durch den hohen Kostendruck auf die Transporteure kommt es oft dazu, dass Ladedichten zu hoch sind und Versorgungsintervalle, z. B. zum Füttern, Tränken und Ruhen der Tiere, überschritten werden. Auch Tiertransporte bei hohen Temperaturen beanspruchen die Anpassungsfähigkeit der Tiere stark. Das gilt nicht nur für lange Strecken oder in südlichen Ländern: Selbst kurze Transporte hierzulande können im Sommer zu einer erheblichen Belastung führen. Bei manchen Tierarten müssen außerdem spezielle Anforderungen beachtet werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat Informationen zum Transport von Kaltblutfohlen und Gehegewild zusammengestellt, die hier Hilfestellung geben können. Das LGL hat auch zur Problematik von Reptilientransporten eine Veröffentlichung erstellt.
Der Transport von Tieren zu sportlichen Wettkämpfen oder die Mitnahme von Heimtieren im Reiseverkehr ist dagegen in der Regel weniger problematisch.
Durch die Ausdehnung auf alle Transporte in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit unterliegen auch Tiertransporte, die früher nicht reglementiert waren, dem Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (z. B. Transporte von Nutztieren durch Landwirte). So müssen Transportunternehmer für alle Strecken von mehr als 65 Kilometern eine Zulassung besitzen, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind oder einen Vertreter haben, erteilt wurde. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Antragsteller unter anderem nachweisen, dass sie über ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
Alle in ein Drittland führenden Tiertransporte unterliegen bis zum Verlassen der EU den gemeinschaftlichen bzw. nationalen Regelungen und werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überwacht. Bei der Ausfuhr von Zuchtrindern ist die Zahlung von Ausfuhrerstattungen von der Einhaltung der gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften bis zum Bestimmungsort im Drittland abhängig.
Alle an gewerblichen Transporten beteiligten Personen müssen angemessen geschult sein. Schulungsinhalt sind die Rechtsvorschriften (maximale Fahrzeiten etc.), aber auch der richtige Umgang mit den Tieren und ihre Pflege. Insbesondere die Fahrer und Betreuer müssen einen Befähigungsnachweis besitzen.