Haltung von Greifvögeln
Die Falknerei, die Beizjagd mit dem Greifvogel, hat ihren Ursprung in den zentralasiatischen Steppengebieten und diente zur Fleischbeschaffung für den Menschen. In Europa erreichte sie ihren Höhepunkt im 13. Jahrhundert. Heute werden Greifvögel aus unterschiedlichen Motiven gehalten. Zoos und Tierparks, Falknerhöfe und Adlerwarten vermitteln einer breiten Öffentlichkeit unter anderem in Flugschauen die Besonderheiten und die ökologische Bedeutung verschiedener Greifvogelarten. Auffang- und Pflegestationen widmen sich der Pflege krank oder verletzt aufgefundener Greifvögel, mit dem Ziel, gesundete Tiere wieder auszuwildern. Falkner setzen verschiedene heimische Greifvogelarten, wie zum Beispiel Falken, Habichte, Adler und nicht heimische Arten wie den Wüstenbussard (Harris Hawk) zur Jagd auf Feder- und Haarwild ein. In Zuchtanlagen werden Vögel für die Falknerei und für den Export, vor allem in arabische Länder, gezüchtet. Kontrollen in Greifvogelhaltungen Tierschutzmängel in Greifvogelhaltungen, mit denen das LGL bei sechs Vor-Ort-Kontrollen und zahlreichen Anfragen befasst war, bezogen sich oft auch bei flugunfähigen Greifvögeln auf die Größe und Ausgestaltung der Volieren. Die Haltung in zu kleinen Volieren, die nicht den Vorgaben des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprachen, war meist mit erheblichen Bewegungseinschränkungen für die Tiere verbunden. Die Anforderungen an die falknerische Anbindehaltung, bei der die Vögel während der Ausbildungs- bzw. Jagdzeit an den Hinterextremitäten zum Beispiel auf einem Block angebunden gehalten werden, wurden des Öfteren nicht erfüllt. Viele Vögel erhielten in dieser Zeit nicht ausreichend Freiflug. Häufig fehlte auch ein Witterungsschutz, sodass die Vögel keine Möglichkeit hatten, sich Regen, Schnee, Wind oder starker Sonneneinstrahlung zu entziehen. Ein weiterer tierschutzrelevanter Kontrollpunkt war das sogenannte „Abtragen“, das heißt die Ausbildung zur Beizjagd und zum Schaufliegen unter restriktiver Fütterung. Die Gewichtsreduktion („Konditionierung“) verlangt sorgfältiges sachkundiges Vorgehen, da für den Vogel jeder Flug auf die Faust des Falkners oder eine Beuteattrappe verhaltensbiologisch betrachtet einen Jagdflug darstellt und satte Vögel nicht jagen. Bei nicht sachgerechter Konditionierung hungern die Vögel. Häufig beanstandete das LGL die unzureichende Versorgung von Greifvögeln mit Trink- bzw. Badewasser. Im Rahmen der artgemäßen Unterbringung muss Greifvögeln täglich Zugang zu frischem Trinkwasser gewährt werden. Insbesondere bei hohen Außentemperaturen und bei erhöhtem Flüssigkeitsbedarf kranker oder verletzter Tiere kann ein fehlendes Wasserangebot zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Zur Aufrechterhaltung der Flugfähigkeit betreiben Greifvögel täglich intensive Gefiederpflege. Wesentlicher Bestandteil der Gefiederpflege ist das Baden, wozu das Wasser-, Sandund Sonnenbaden gehören. Steht Greifvögeln keine Bademöglichkeit zur Verfügung, werden sie in der Ausübung ihrer Pflege (Komfortverhalten) erheblich eingeschränkt.
Abbildung: Falke ohne Witterungsschutz