Tierbörsen

Es ist eine alte Tradition, dass Heimtiere und andere Kleintiere nicht nur über den Zoofachhandel, sondern direkt vom Züchter auf Tierbörsen und Kleintiermärkten verkauft werden. Dieser Vertriebsweg scheint in jüngster Zeit sogar immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung wurden im Jahr 2010 in Bayern 135 Vogel- bzw. Geflügelbörsen, z. T. kombiniert mit Kleintierbörsen, 265 Kleintierbörsen, 138 Fischbörsen, 21 Reptilienbörsen sowie 33 Aquaristik- bzw. Terraristikbörsen, teilweise kombiniert mit anderen, abgehalten.

Bei diesen Veranstaltungen kommt es, wie auch in den Medien wiederholt dargestellt, sehr häufig zu tierschutzwidrigen Zuständen. Während der Zoofachhandel schon seit Langem eine tierschutzrechtliche Erlaubnis benötigt und Zoogeschäfte einer amtstierärztlichen Überwachung unterliegen, gilt dies für die Tierbörsen erst seit dem Inkrafttreten des novellierten Tierschutzgesetzes (TierSchG) am 1. Juni 1998. Durch die besondere Börsensituation mit einer kurzen Veranstaltungsdauer und einer Vielzahl teilweise überregional tätiger und gewerblicher Anbieter ist der Vollzug des TierSchG auf diesen Veranstaltungen schwierig. Nur wenn Börsen schon im Vorfeld gut vorbereitet werden, der Veranstalter in die Pflicht genommen wird und alle rechtlichen Möglichkeiten wirksam eingesetzt werden, kann den Forderungen des Tierschutzes auf Börsen und Kleintiermärkten Genüge getan werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt in einer Veröffentlichung Hinweise zu Erlaubniserteilung und Überwachung.

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