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Tierschutz bei Vogelbörsen und Geflügelmärkten
Als Tierbörsen werden Veranstaltungen definiert, bei denen Tiere vorwiegend durch Privatpersonen feilgeboten oder getauscht werden. Geflügelmärkte stellen eine besondere Form der Tierbörse dar, bei der neben Geflügel häufig auch Kleinsäuger wie Kaninchen und Meerschweinchen angeboten werden. In Bayern gibt es eine ganze Reihe traditioneller Geflügelmärkte und Vogelbörsen von zum Teil überregionaler Bedeutung mit einer Vielzahl auch gewerblicher Anbieter. Einige dieser Märkte ziehen Tausende von Besuchern aus ganz Deutschland, aber auch aus anderen europäischen Ländern an. Tierschutzorganisationen sehen Vogelbörsen und Geflügelmärkte kritisch. Die Unterbringung in kleinen Käfigen, die ungewohnte Umgebung, der Transport zum und vom Markt sowie die Vielzahl der Besucher, die sich zwischen den Käfigreihen drängen, bedeuten für die ausgestellten Tiere großen Stress. Die Veranstalter von Tierbörsen benötigen eine tierschutzrechtliche Erlaubnis. Sie sind dafür verantwortlich, dass es zu keinen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt. Das zuständige Veterinäramt hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob der Veranstalter seiner Verpflichtung nachkommt, also zum Beispiel eine geeignete Börsenordnung erlässt, ausreichend qualifizierte und durchsetzungsfähige Ordner einsetzt und Personen, die sich nicht an die Regeln halten, zu korrektem Verhalten zwingt oder sie gegebenenfalls vom Markt verweist. Als Grundlage hinsichtlich der Tierschutzanforderungen, die dabei einzuhalten sind, wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten herausgegeben. Diese Leitlinien wurden unter Beteiligung von Experten aus dem LGL erstellt. Wichtig ist es, dass der Veranstalter die Besucher der Börse ausreichend informiert und beim Verlassen des Geländes dahingehend kontrolliert, dass gekaufte Tiere in entsprechend stabilen, ausreichend großen und belüfteten Behältern verpackt sind, damit sie den weiteren Transport möglichst unbeschadet überstehen. Das LGL beriet die zuständigen Behörden intensiv bei der Prüfung der Handlungsmöglichkeiten und hat auch in der Vergangenheit mehrfach Unterstützung vor Ort geleistet.
Abbildung 1: Starker Überbesatz von Enten bei einer Geflügelbörse