Arbeitsschutz: Rechtsgrundlagen
Information über Rechtsvorschriften
Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin berät und informiert das LGL über Neuerungen und Änderungen von Rechtsvorschriften, seit Oktober 2008 unter der Zuständigkeit des StMAS.
Über die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) werden Arbeitsmediziner, Gewerbeärzte sowie Gewerbeaufsichtsbeamte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit insbesondere im Rahmen von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen informiert.
Allgemeiner Arbeitsschutz
Vollzug
Für den Vollzug des Arbeitsschutzrechts und des Rechts der Produktsicherheit sind in Bayern unter anderem die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen zuständig.