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Kaninchen
Abb. 1: Kommerzielle Mastkaninchenhaltung in Käfigen
Kaninchen werden in unserer Gesellschaft zu unterschiedlichsten Zwecken gehalten, einerseits als Heimtiere und zur Rassezucht, andererseits aber auch als Versuchstiere, Pelz- oder Schlachtkaninchen. Die Haltung von Kaninchen zur Fleischerzeugung spielt in Deutschlands keine große Rolle. Der Marktanteil an der europaweiten Kaninchenfleischproduktion beträgt nur 6,98 % (FAO, 2017).
Die kommerzielle Kaninchenzucht und -haltung hat sich in den letzten Jahrzehnten zur Intensivhaltung entwickelt. Aus arbeitswirtschaftlichen und hygienischen Gründen dominiert die Käfighaltung, die tierschutzrechtlich sehr umstritten ist. Die Hauptprobleme der Käfighaltung von Mastkaninchen stellen vor allem die starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die zu Skelettdeformationen führen kann, der ständige Kontakt zu Drahtgitter mit dem Problem von Sohlenballengeschwüren („wunde Läufe“) und die mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten dar. In solchen Haltungssystemen entwickeln die Tiere oft Verhaltensstörungen wie übermäßiges Putzverhalten, Fellfressen, Kannibalismus, Gitternagen und Bewegungsstereotypien. Dies sind anerkannte Anzeichen dafür, dass die Tiere erheblich leiden.
Auf EU-Ebene gibt es keine konkreten Vorschriften zur Haltung von Kaninchen. Auch in Deutschland galten lange lediglich die grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes (v. a. §§ 1, 2) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (§§ 3 und 4), die allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen sowie an Fütterung, Pflege und Überwachung aller Nutztiere enthalten. Im Februar 2014 wurden spezielle Anforderungen an die Haltung von Kaninchen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen (§§ 31 – 37). Das LGL war in einer Bund-Länderarbeitsgruppe zur Vorbereitung dieser Rechtsvorschriften vertreten. Die Vorgaben lassen eine Haltung auf Gitterböden nicht mehr zu und machen konkrete Vorgaben zum Mindestplatzbedarf. Zudem müssen Kaninchen erhöhte Liegeflächen und abgedunkelte Rückzugsbereiche zur Verfügung stehen und die Halter müssen ihre Sachkunde nachweisen und Aufzeichnungen führen. Weiterhin leistete das LGL mit einem Projekt zur Bodenhaltung von Mastkaninchen einen Beitrag um die Lebensbedingungen dieser Tiere zu verbessern.