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Aufgaben des LGL
Es ist die Aufgabe der Veterinärämter, die Einhaltung dieser Rechtsbestimmungen zu überwachen. Das LGL bietet hierfür fachliche und rechtliche Unterstützung an.
Es unterstützt und berät die Vor-Ort-Behörden bei der Überwachung und Kontrolle der TNP-Betriebe sowie bei Zulassungsbegehungen und Fachfragen zur Betriebshygiene. Es stellt fachliche Konzepte zur Überwachung der Betriebe im Rahmen von QM-Dokumenten bereit und bietet auf Anforderung Hilfestellung bei der Überprüfung von HACCP-Systemen. Darüber hinaus übernimmt das LGL in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung des amtlichen Überwachungspersonals die Thematik der TNP und unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz durch Mitarbeit in verschiedenen Gremien.