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Biologischer Hemmstofftest (HT)
Im Rahmen der Fleischuntersuchung am Schlachthof sind sowohl stichprobenweise als auch bei begründetem Verdacht (z. B. sichtbare Injektionsstellen) Proben für Hemmstofftest-Untersuchungen zu entnehmen.
Gemäß § 10 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜwVO) hat die zuständige Behörde bei mindestens 2 % aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 % aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu entnehmen und auf Rückstände untersuchen zu lassen.
Anhand von Rückstandsuntersuchungen (Biologischer Hemmstofftest sowie chemische Rückstandsuntersuchungen) kann festgestellt werden, ob dem Schlachttier arzneimittelrechtlich verbotene oder nicht zugelassene Stoffe zugeführt worden sind und inwieweit im Schlachtkörper Rückstände enthalten sind, die die festgesetzte Höchstmengen oder Beurteilungswerte bzw. Werte überschreiten, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich unbedenklich sind.
Durchführung eines Biologischen Hemmstofftests (HT)
Die von Amtlichen Tierärzten eingesandten Proben (je eine Niere und ca. 200 g Muskel) werden jeweils auf drei Agar-Platten mit unterschiedlichen pH-Werten angesetzt, deren Nährboden mit einem speziellen Test-Keim (Bacillus subtilis) versetzt wurde. Aus der Niere werden drei ca. erbsengroße Stücke herausgestanzt bzw. aus dem Muskel herausgeschnitten und jeweils auf die Platten mit pH 6,0, pH 7,2 und pH 8,0 gesetzt.
Die Platten werden bei 30° C für 18 bis 24 Stunden bebrütet und danach ausgewertet. Je Ansatz werden mit verschiedenen Antibiotika beschickte Plättchen (Penicillin G, Sulfadimidin und Streptomycin) als Positivkontrolle mitgeführt.
Während der Bebrütung zeigt Bacillus subtilis ein dichtes Wachstum auf der ganzen Platte. Wenn jedoch ein Probenstückchen Hemmstoffe enthält, wird das Wachstum von B. subtilis unterdrückt und es entsteht eine Hemmzone in der B. subtilis nicht wächst, d. h. die Platte klar erscheint.
Abbildung 1: Je ein Stück Muskel und Niere sowie ein Antibiotika-beschicktes Testplättchen (Positivkontrolle) auf einer Hemmstoffplatte bei pH 6,0. Muskel und Niere sind negativ, da die Bacillus subtilis-Keime bis an die Probenstückchen herangewachsen sind. Um die Positivkontrolle herum ist ein deutlicher, klarer Hemmhof erkennbar (Antibiotikum im Testplättchen verhindert Wachstum der Keime im Agar).
Je nach pH-Wert der Platte, auf dem der Hemmhof entstanden ist, können gewisse Rückschlüsse auf die enthaltene Antibiotikagruppe gezogen werden (pH 6,0: Penicilline, pH 7,2: Sulfonamide, pH 8,0: Aminoglykoside). Dies ist jedoch nur eine grobe Einteilung und nicht in allen Fällen zutreffend, zumal es weitaus mehr Antibiotikagruppen gibt. Ein Hemmhof >2 mm ist als positiv, von 1 mm bis 2 mm als zweifelhaft, und <1 mm als negativ zu beurteilen.
Wird eine Probe positiv oder zweifelhaft beurteilt, wird sie an das chemische Rückstandslabor des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen überstellt. Dort werden die Proben – im Beispielfall Muskel und Niere – chemisch weitergehend untersucht. Erst die chemische Nachuntersuchung kann den Nachweis erbringen, ob ggf. gültige Höchstmengen überschritten oder eingehalten wurden.
Recht
Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (AVV LmH)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜwVO)
VO (EG) Nr. 854/2004
VO (EG) Nr. 882/2004