Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)
Erreger
Der Erreger der Aujeszkyschen Krankheit ist das Suid Herpesvirus 1 (SHV-1) des Genus Varicellovirus. Es wird auch als Pseudorabiesvirus (PrV) bezeichnet.
Vorkommen und Übertragung
Der Hauptwirt für
Einmal infizierte Schweine bleiben – wie für Herpesvirusinfektionen charakteristisch – lebenslang latent infiziert. Der Erreger kann sich dann jederzeit wieder im Körper vermehren und ausgeschieden werden.
Untypisch für Herpesviren, bleibt das SHV-1 im Fleisch relativ lange infektiös (Fleischreifung reicht nicht für eine Inaktivierung), sodass neben der direkten Übertragung über Kontakt und Aerosole auch die orale Aufnahme von infiziertem Material z. B. für Jagdhunde eine Infektionsquelle darstellen kann.
Krankheitsbild
Hauptwirt Schwein: das Krankheitsbild variiert deutlich mit dem Lebensalter der Tiere und der Virulenz des Virusstammes. Bei sehr jungen Tieren überwiegen zentralnervöse Störungen (ZNS-Symptome) und die Infektion geht mit einer hohen Letalität einher. Bestände mit adulten Tieren können klinisch unauffällig durchseuchen, trächtige Sauen abortieren. In Mastbetrieben dominiert die respiratorische Symptomatik.
Bei den anderen Säugetierarten überwiegen die Symptome der Pseudowut (ZNS-Symptome, starker Juckreiz), die innerhalb von Stunden bis Tagen zum Tod führen.
Diagnostik
Für die Virologie geeignete kommerzielle Tupferentnahmesysteme (Nasen-, Rachen- und Genitaltupfer), Abortmaterial und ganze Tierkörper von kürzlich verendeten oder getöteten Tieren können zur Untersuchung eingesandt werden. Einfrieren und Auftauen von Probenmaterial führt zur einer deutlichen Senkung der Nachweiswahrscheinlichkeit. Für den Nachweis von Virusgenom in Organ- und Tupferproben wird die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) angewendet.
Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des AK-freien Status im Rahmen eines Monitorings und im Zusammenhang mit Handelsuntersuchungen werden serologisch über Antikörper-ELISA-Systeme (Serum) durchgeführt.
Gesetzliche Regelungen, Referenzlabor
- EU-Tiergesundheitsgesezt („Animal Health Law – AHL“): VO (EU) 2016/429
- Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit in der jeweils gültigen Fassung, Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils gültigen Fassung.
- Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils gültigen Fassung.
Nationales Referenzlabor: Friedrich-Loeffler-Institut,Südufer 10, 17493 Greifswald – Insel Riems
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Allgemeine Informationen zum Thema
Untersuchungsergebnisse
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)- Untersuchungsergebnisse der Monitoringuntersuchungen bayerischer Wildschweine 2023
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)- Untersuchungsergebnisse der Monitoringuntersuchungen bayerischer Wildschweine 2018
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)- Untersuchungsergebnisse der Monitoringuntersuchungen bayerischer Wildschweine 2017
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)- Untersuchungsergebnisse der Monitoringuntersuchungen bayerischer Wildschweine 2016
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)- Untersuchungsergebnisse der Monitoringuntersuchungen bayerischer Wildschweine 2015
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)- Untersuchungsergebnisse der Monitoringuntersuchungen bayerischer Wildschweine 2012 und 2013
- Untersuchungsergebnisse 2009
- Untersuchungsergebnisse 2008