Erwerb von Arzneimitteln durch den Tierhalter
Der Tierarzt gibt dem Tierhalter ein Arzneimittel
Tierbesitzer bzw. Tierbesitzerinnen dürfen apothekenpflichtige – dazu zählen auch verschreibungspflichtige – Arzneimittel nur in Apotheken oder beim behandelnden Tierarzt bzw. der behandelnden Tierärztin erwerben.
Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Tierarzneimittel, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, können auch online bei speziellen Internetapotheken erworben werden. Diese sind mit einem EU-zertifizierten Logo gekennzeichnet (siehe Durchführungsverordnung (EU) 2021/1904 zur Festlegung der Gestaltung eines gemeinsamen Logos für den Einzelhandel mit Tierarzneimitteln im Fernabsatz; Anhang (1))
Freiverkäufliche Arzneimittel können auch im Einzelhandel (z. B. Zoohandlungen, Agrarhandel, Online-Händler) außerhalb von Apotheken, auch auf dem Versandweg erworben werden.