Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
Aufgabe
Die Arbeitsmedizin ist ein präventivmedizinisches Fach.
Sie beschäftigt sich zum einen mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten, zum anderen mit Gesundheit und Krankheit des arbeitenden Menschen.
Die gesundheitliche Betreuung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist eine der Hauptaufgaben der Arbeitsmedizin. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten; weitere zentrale Aufgaben sind z. B. die Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Vorbeugung, Erkennung, teilweise Behandlung und Begutachtung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, die individuelle und betriebliche Beratung, die Begleitung von Wiedereingliederungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Berufsbild
Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) muss der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich bestellen.
Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen.
Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Aufgaben der Betriebsärzte (s. § 3 ASiG):
- Beratung des Arbeitgebers und der sonst für den Arbeitsschutz und der Unfallverhütung verantwortlichen Personen
- Beratung und Untersuchung der Arbeitnehmer; Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
- Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
Weiterbildungsordnung
Es gilt die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004, in der Fassung der Beschlüsse vom 23. Oktober 2016 (Inkrafttreten am 1. Januar 2017). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch bei der
Bayerischen Landesärztekammer.
Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern wenden sich bitte an die jeweils zuständige Landesärztekammer.
Arbeitsmedizinische Fachkunde
Facharzt für Arbeitsmedizin
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
- 24 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 36 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu
- 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- 360 Stunden Kurs- Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Arbeitsmedizin, die während der 60 Monate Weiterbildung erfolgen sollen.
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
24 Monate klinische Tätigkeit, davon 1 Jahr klinische oder poliklinische Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungszeit:
- 360 Stunden Kurs- Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Arbeitsmedizin
- 9 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbilder für Betriebsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Arbeitsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zur Verfügung.
Bayerischen Landesärztekammer.
Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern wenden sich bitte an die jeweils zuständige Landesärztekammer.
Weiterbildungskurse
Weiterbildungskurse (A-, B- und C- Kurse respektive Module I bis VI) zum Erwerb des/ der „Facharztes / Fachärztin für Arbeitsmedizin“ bzw. der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.
Kursinhalte
Die Kursinhalte orientieren sich am (Muster-) Kursbuch Arbeitsmedizin/ Betriebsmedizin, 1. Auflage, Stand 28.04.2020, Herausgeber: Bundesärztekammer (BÄK).
Teilblock A1/ Modul I: Einführung in die Arbeitsmedizin
Teilblock A2/ Modul II: Arbeit und Gesundheit
Teilblock B1/ Modul III: Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Teilblock B2/ Modul IV: Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten
Teilblock C1/ Modul V: Arbeitsmedizinische Profession und interdisziplinäre Zusammenarbeit
Teilblock C2/ Modul VI: Medizinische Handlungsfelder der Arbeitsmedizin
Termine 2025
- A-Kurs: 20.01. - 07.02.2025 - Blended-Learning-Veranstaltung – Ausgebucht
(Für diesen Kurs können leider keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.) - B-Kurs: 30.06. - 18.07.2025 - Blended-Learning-Veranstaltung – Ausgebucht
(Für diesen Kurs können leider keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.) - C-Kurs: 10.11. - 28.11.2025 - Blended-Learning-Veranstaltung – Ausgebucht
(Für diesen Kurs können leider keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.)
Termine für 2026 sind noch nicht bekannt.
Kursgebühren
Die 3-wöchigen arbeitsmedizinischen Weiterbildungskurse A, B, und C sind gebührenpflichtig, können in 1,5-wöchige Kurse geteilt werden und sollten in der vorgegebenen Reihenfolge absolviert werden.
- Die Kursgebühr beträgt pro Kurs (3 Wochen) und Teilnehmer 1.025,- €
(inkl. 25,00 € Verwaltungsgebühr) - Die Kursgebühr beträgt pro Kursteil (1,5 Wochen) und Teilnehmer 525,- €
(inkl. 25,00 € Verwaltungsgebühr)
Bei Absage bis zu zwei Wochen vor Beginn des Kurses fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € an. Nach diesem Zeitpunkt erlauben wir uns, eine Gebühr in Höhe der Hälfte des Kurspreises zu erheben.
Die Verwaltungsgebühr (25,00 €) wird auch erhoben, falls Sie Ihren Kurs / Kursteil umbuchen.
Bitte begleichen Sie die Kursgebühr erst nach Erhalt unserer Rechnung.
Vorherige Zahlungen können buchungstechnisch nicht zugeordnet werden.
Anmeldungen an:
Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Pfarrstraße 3, 80538 München
Telefon:09131 / 6808 - 4209
E-Mail: brigitte.smejkal@lgl.bayern.de